ULC gegen die Spezialsteuer auf KFZ-Versicherungen zur Finanzierung der Reform der Rettungsdienste


Diese Woche verabschiedet die Abgeordnetenkammer einen Teil der Gesetzgebung zur Reform der Rettungsdienste. Es handelt sich um die Finanzierung besagter Dienste. Dies soll über die Einführung einer dreiprozentigen Steuer auf den Autohaftpflichtversicherungen geschehen.

Kürzlich stimmte die Mehrheit  der Mitglieder der parlamentarischen Finanz- und Haushaltskommission (Commission parlementaire des finances et du budget) besagtem Text zu.

Laut den Mitgliedern der Regierungsparteien wurde diese Maßnahme notwendig, da die Rettungsdienste angesichts vieler Autounfälle sehr teuer geworden sind. Nicht vorgesehen sei jedoch, dass die Versicherungsgesellschaften diese dreiprozentige Steuer auf die Versicherungsprämien der Autofahrer  umlegen.

Genau dies jedoch wird nach Meinung der ULC der Fall sein, nicht zuletzt da die Versicherer sich bereits in diese Richtung geäußert haben. Deshalb lehnt die ULC nach wie vor die Einführung einer Spezialsteuer entschieden ab. Der Konsumentenschutz stellt fest, dass, nach den in den vergangenen Jahren beschlossenen Mehrwertsteuer- und Taxenerhöhungen, die Endverbraucher, in diesem Falle die Autofahrer, wieder zur Kasse gebeten werden. Erneut wird zur Finanzierung eines Reformprojektes letztlich der Verbraucherpreis nach oben  geschraubt. Also eine weitere Schwächung der Kaufkraft der Verbraucher.

Darum ist die ULC der Meinung, dass die Finanzierung der Reform der Rettungsdienste nicht über eine spezifische Steuer geschehen soll, sondern im Rahmen des Staatshaushaltes.

Ebenfalls fordert die ULC die Versicherungsgesellschaften auf, diese Spezialsteuer für ihre Kunden kostenneutral zu gestalten oder zumindest nicht integral auf die Tarife der Autohaftpflichtversicherungen umzulegen.

Mitgeteilt von der ULC am 6.7.2016