Die ULC prangert an: Die Nichtzuständigkeit der Versicherungsgesellschaften!


 

Nach der schweren Unwetterkatastrophe vom vergangenen Wochenende u.a. in den Gemeinden Ermsdorf, Medernach, Nommern bedauert die ULC die äußerste Zurückhaltung beziehungsweise das Nichtaufkommen der Versicherungsgesellschaften für den entstandenen Schaden der Versicherten. Die ULC findet es traurig, dass neben dem für die Einwohner entstandenen großen Leid und die pure Existenzangst für manche Haushalte, sich die Versicherungsgesellschaften ganz einfach für nicht zuständig erklären und die betroffenen Menschen auf die Solidarität der Allgemeinheit angewiesen sind.

Die ULC fragt sich, welche Beratung für diesbezügliche Schäden stattgefunden hat und welche Versicherungsprämien den Versicherungsnehmer angeboten wurden und ob u.a. auf Sturm-, Hagel- und Wasserschäden hingewiesen wurde? Viele Haushalte stehen durch den entstandenen Schaden vor dem Ruin, wenn  keine finanzielle Hilfe von Seiten der Versicherungsgesellschaften geleistet wird.

Darum fordert die ULC die Versicherungsgesellschaften auf, ein größeres und flexibleres Entgegenkommen zu zeigen und eine größere Solidarität gegenüber den betroffenen Haushalten aufzubringen.

Oder stimmt der im Volksmund weit verbreitete Eindruck, dass die Versicherungsgesellschaften eher zur Stelle sind, wenn es heißt die Prämien einzukassieren? Aber wenn die Haushalte einen erheblichen und nicht selbst verursachten Schaden erleiden, die Gesellschaften äußerste Zurückhaltung bis zur Nichtzuständigkeit an den Tag legen, obschon die Bilanzen der vergangenen Jahre demgegenüber äußerst positive Zahlen und Gewinne aufweisen.

Mitgeteilt von der ULC am 28. Juli 2016