LuxairTours ändert Preise auf Druck der ULC


Laut LuxairTours-Ankündigung werden Pauschalreisen (Kombination von mindestens 2 Leistungen, meistens Reise + Aufenthalt) in Zukunft ohne automatischen Versicherungsschutz und Parken am Flughafen Findel angeboten. Die Fluggesellschaft begründet dies mit ihrer Sorge, bestmöglich auf die Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen zu wollen, und „aufgrund geänderter rechtlicher Bestimmungen“. Dieser Änderung gingen allerdings ausdrückliche Aufforderungen der ULC voran.

Allen Kunden diese Zusatzleistungen im Grundpreis einer Pauschalreise zu verrechnen, ist unseres Erachtens ein mehrfacher Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetzbuch, genauer gesagt gegen die Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken und Preisangaben. Das Verbraucherschutzgesetzbuch sieht vor, dass der Kunde vorab über den Abschluss eines freiwilligen Versicherungsvertrags informiert werden muss.

LuxairTours hat der ULC versichert, dass ab dem 6. Oktober Pauschalreisen, die für Winter 2016/2017 und Sommer 2017 in einem Reisebüro oder online gebucht werden, ohne Versicherung und Parkgebühren erhältlich sind. Aus betrieblichen Gründen sei es momentan jedoch nicht möglich, die Lösung „opt-in“ im Internet anzubieten, das heißt, dass Verbraucher, die diesen von LuxairTours angebotenen Versicherungsschutz hinzubuchen wollen, sich telefonisch an den Customer Service Center von LuxairTours wenden müssen. Genauer ausgedrückt: Es ist auch weiterhin nicht möglich, eine Pauschalreise + Versicherung (Parken) im Internet zu buchen.

Sofern Versicherungs- und Parkgebühren nicht mehr im Preis enthalten sind, muss der Nettopreis der Reise niedriger sein als bisher. Andernfalls ginge die Einhaltung der Verbrauchergesetzgebung durch LuxairTours zulasten der Verbraucher.

Die ULC erinnert daran, dass manche Kreditkarten eine Reiserücktrittsversicherung enthalten, wenn die Reise per Kreditkarte bezahlt wird. Die einzelnen Karten haben unterschiedliche Konditionen und die Verbraucher sind aufgefordert, sich gut zu informieren.

Sollten Sie Probleme bei der Buchung einer Pauschalreise haben, beantworten die Mitarbeiter unseres Rechtsservice gerne Ihre Fragen.

 Mitgeteilt von der ULC am 10. Oktober 2016