Der neue „Nationale Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte“: Die ULC liefert wichtige Einzelheiten!


Der Nationale Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte besteht seit dem 21. November 2016.

Im Gesetz vom 17. Februar 2016 zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR) führte unser Gesetzgeber ein neues System für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten ein.

Einerseits erstellte das Ministerium für Wirtschaft ein Verzeichnis mit Behörden, die nach verschiedenen im Gesetz festgelegten Kriterien berechtigt sind, außergerichtliche Schlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Unternehmen in einer Vielzahl von Bereichen durchzuführen. Anderseits wurde eine Mediator-Dienststelle für Verbrauchergeschäfte geschaffen, die nur dann eingreifen darf, wenn keine andere Behörde als befugt anerkannt ist.

Die Aufgaben und angebotenen Dienste des neuen Mediators sind jedoch nicht mit denen der ULC zu verwechseln.

Unsere Vereinigung unterscheidet sich grundlegend vom Mediatordienst:

Hauptaufgabe der ULC ist es, eine gütliche Einigung zu finden bei einem Streitfall, der aus einem zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag entstanden ist.

Wir sind Verbrauchern von Anfang an bei den einzelnen Schritten gegen das Unternehmen behilflich, um ihre Interessen zu verteidigen und zu schützen und ihre Rechte geltend zu machen.

Wir helfen bei der Ausformulierung einer ersten Beschwerde bzw., wenn nötig, eines Mahnschreibens an das Unternehmen.

Unseren Mitgliedern stellen wir technische Inspektoren sowie eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere Anwälte zur Verfügung.

Lehnt der Unternehmer eine Zusammenarbeit ab, ist die ULC bei der Zusammenstellung der Unterlagen im Hinblick auf ein mögliches Gerichtsverfahren behilflich.

Ist ein Gerichtsverfahren unvermeidbar, kann die ULC unter gewissen Bedingungen (s. ULC-Bestimmungen bei Verbraucherstreitigkeiten) und innerhalb bestimmter Grenzen einen Teil der Gerichtskosten übernehmen.

Beim Mediator handelt es sich hingegen um eine staatliche, neutrale und unabhängige Dienststelle unter der Verantwortung des Ministeriums für Wirtschaft.

Es ist nicht seine Aufgabe, die Rechte des Verbrauchers zu verteidigen, und er ist daher auch nicht befugt, den Verbraucher in einem Streitfall bei seinen Schritten gegen ein Unternehmen zu unterstützen.

Der Mediator für Verbrauchergeschäfte kann nur einmal als unparteiischer Vermittler fungieren, um den Dialog zwischen den Parteien zu erleichtern und sie bei der gemeinsamen Suche nach einer gütlichen Lösung zu begleiten.

Damit der Mediator allerdings gültig befasst werden kann, muss der Unternehmer dessen Zuständigkeit anerkennen. Ist dies nicht der Fall, kann er nichts unternehmen.

Wird seine Zuständigkeit anerkannt, versucht der Mediator zwischen den Parteien zu vermitteln, damit diese selbst eine gütliche Einigung finden. Ansonsten schlägt er ihnen eine Lösung vor.

Entweder finden die Parteien eine Einigung oder die Vermittlung des Mediators ist gescheitert.

In beiden Fällen geht das Schlichtungsverfahren damit zu Ende. Der Mediator erstellt einen Bericht, in dem er entweder eine Einigung oder ein Scheitern festhält.

Die Arbeit des Mediators ist hiermit beendet.

Neben konkreter Hilfe und Unterstützung bei Verbraucherstreitigkeiten mit Unternehmen helfen wir unseren Mitgliedern auch, indem wir auf gezielte rechtliche Fragen zum Verbraucherrecht antworten, sie vor der Unterzeichnung einer notariellen Urkunde oder Rechtsdokumenten beraten sowie ihnen bei Bauvorhaben oder Wohnfragen technisch beratend zur Seite stehen.

Wir unterstützen unsere Mitglieder auch bei Mietangelegenheiten – ein Bereich, in dem der Mediator nicht befugt ist.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Facebook- und Internetseite www.ulc.lu. Oder wenden Sie sich persönlich an uns:

ULC
55, rue des Bruyères
L-1274 HOWALD

Tel.: 49 60 22 1
E-Mail: info@ulc.lu

Mitgeteilt von der ULC am 23. November 2016