Digitaler Binnenmarkt und Geoblocking: die ULC stellt fest, dass noch reichlich Handlungsbedarf besteht!


Die ULC hat erfahren, dass Luxemburg sich bei der Abstimmung über den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über Maßnahmen gegen „Geoblocking“ enthalten hat.

Die ULC stellt fest, dass die Luxemburger Verbraucher zu den größten grenzüberschreitenden E-Verbrauchern in Europa zählen. Die Weigerung des Verkäufers, in das Land des Käufers zu liefern, scheint jedoch ein weit verbreitetes „luxemburgisches“ Problem zu sein. So nannten in der Tat, laut STATEC, 32 % der grenzüberschreitenden Online-Käufer die Nicht-Lieferung nach Luxemburg als häufigstes Problem.

Die ULC hatte daher die Initiative der Europäischen Kommission, die auf die Abschaffung von Geoblocking ausgerichtet war, begrüßt. Der letztendlich von der Europäischen Kommission zurückbehaltene Text hat, trotz seiner ehrgeizigen Zielsetzung, eine nur beschränkte Tragweite: Der Anbieter wird nicht verpflichtet sein, Online-Geschäfte mit einem Kunden zu tätigen. Ebenso ausgenommen ist der Zugang zu digitalen Inhalten wie Filme oder Musik.

Dennoch ist nicht alles negativ zu bewerten, der Verordnungsentwurf bietet auch Vorteile. Der Vorschlag fordert in der Tat, dass ein Verbraucher eines anderen Mitgliedstaates mit den inländischen Verbrauchern gleichbehandelt werden muss. Anders ausgedrückt, wenn der ausländische Verkäufer Lieferungen in andere Länder vorsieht, dann ist das in jedem Falle gut. Ist dies nicht der Fall, dann muss ein luxemburgischer Käufer, der aus eigener Initiative auf einer ausländischen Website in Deutschland oder Frankreich beispielsweise einkaufen möchte, die Möglichkeit haben, seine Lieferung an einem grenznahen Ort entweder selber in Empfang zu nehmen oder sie von einem Zwischenhändler seiner Wahl zu sich nach Hause liefern zu lassen. Der Vorschlag sieht leider keine Verpflichtung zur Information des Verbrauchers über dieses Recht vor. Der Ministerrat hat keine Abhilfe geschaffen, wir zählen nun auf das Europäische Parlament um diese Lücke zu schließen.

Der Entwurf sieht ebenfalls die Abschaffung der Diskriminierung von kartengebundenen Zahlungsmitteln aufgrund des Wohnsitzlandes des Verbrauchers vor. Dieses Phänomen tritt häufig zu Ungunsten luxemburgischer Verbraucher auf, die auf den Websites von Verkäufern aus einem anderen Mitgliedsland einkaufen möchten. Die ULC weist im Übrigen darauf hin, dass ein Verkäufer immer eine Barzahlung bei Lieferung innerhalb seines eigenen Landes akzeptieren kann.

Die ULC behält abschließend zurück, dass der zurückbehaltene Text einige Verbesserungen für den aktiven Verbraucher, der aus eigenem Antrieb auf ausländischen Websites einkauft, beinhaltet, und hofft, dass die Hürden, die der Verwirklichung eines richtigen digitalen Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen immer noch im Wege stehen, alsbald abgeschafft werden. Hierzu müssen weitere und vollständigere Texte folgen.

Mitgeteilt von der ULC am 30. November 2016