Die ULC warnt und rät: Kinderspielzeug 2016 - Alle Jahre wieder


Die ULC warnt und rät die Verbraucher beim Einkauf von Spielzeug im Weihnachtsgeschäft folgendes zu beachten:

Denn ob es sich nun um eine Holzeisenbahn, eine Plastikpuppe oder ein Puzzle handelt – mit dem neuen Spielzeug halten vielfach auch Schadstoffe Einzug.

Doch leider ist immer noch eine viel zu große Anzahl an Spielzeugen mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen wie Weichmachern, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder auch Schwermetallen aus Farben und Lacken belastet. Folgende Tipps der ULC helfen, Spielzeug ohne Krankmacher zu verschenken:

Tipps für sicheres Spielzeug - Checkliste:

  • Ist das Spielzeug stabil und solide verarbeitet?
  • Gibt es ablösbare Kleinteile, die verschluckt werden könnten? – Erstickungsgefahr!
  • Prüfen Sie Spielsachen auf scharfe Ecken und Kanten – Verletzungsgefahr!
  • Aufklappbare, verschiebbare Teile: Kann sich das Kind einklemmen?
  • Kleinteile im Inneren: Sind sie sicher verschlossen?
  • Riechen: bei unangenehm stechenden oder beißenden Gerüchen, könnte vielleicht ein gefährlicher Stoff enthalten sein. Hände weg!
  • Achten Sie auf nicht-entflammbare Materialien.
  • Farben und La >Lieber kein Spielzeug mit Kleinbatterien (Knopfbatterien)-bei Verschlucken besteht Lebensgefahr!
  • Spielzeug für Kleinkinder muss so groß sein, dass es weder verschluckt werden, noch in die Atemwege gelangen kann. Wir empfehlen die Größe eines Tennisballes.
  • Kuscheltiere und anderes Textilspielzeug sollen waschbar sein. Achten Sie beim Kauf auf die Waschmaschinentauglichkeit des Produktes.
  • Name und Anschrift des Herstellers bzw. des Importeurs müssen auf der Verpackung angegeben sein. Bitte aufbewahren!
  • Altersangaben der Hersteller auf der Verpackung beachten!
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und achten Sie besonders auf Warnhinweise!
  • Bewahren Sie die Rechnung auf!
  • Jedes Spielzeug muss mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein!
  • Auf den Prüfsiegel achten wie z.B.: „GS“, „Toxproof (als schadstoffarm eingestuft)“, „TÜV-Proof*“ oder „Spielgut“.
  • Erklären oder zeigen Sie Ihrem Kind, wie es mit dem Spielzeug umgehen soll.
  • Kontrollieren Sie die Spielsachen Ihres Kindes regelmäßig auf Beschädigungen, wie zum Beispiel aufgerissene Nähte oder lose Teile.

*: Das Spielzeug mit diesem Zeichen erfüllt die Sicherheitsanforderungen der EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG und enthält über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinaus nach dem Stand der Technik keine verfügbaren schädlichen Stoffe. Die Einhaltung dieser Kriterien wird mindestens einmal jährlich überprüft.

Für weitere und zusätzliche Informationen und eventuelle Fragen können sie sich zu jeder Zeit vertrauensvoll an die Mitarbeiter der ULC wenden.(Tél.: 496022-1 o. www.ulc.lu)

Mitgeteilt von der ULC am 30.11.2016