Die ULC kritisiert die rücksichtslose Gebührenpolitik der Postbank


Nun also auch die Postbank. Bereits mehrmals hat die ULC die substantiellen Gebührenerhöhungen der Banken auf den Konten von Privatkunden kritisiert, sei es für Einzahlungen, Überweisungen oder Geldabhebungen usw.

Die Postbank, bislang als kundenfreundlich bekannt, tut nunmehr dasselbe. Ab Januar 2017 wird es richtig teuer für Kunden die ihre Überweisungen auf Papier ausführen. Dies kostet nun 40 Cent für Papierüberweisungen auf ein anderes Postcheckkonto. Vorher war es gratis. Überweisungen auf ein anderes Bankkonto in Eurowährung kosten nunmehr 60 Cent statt vorher 30 Cent, eine Teuerung von 100%. Die elektronischen Überweisungen sollen gratis sein. Im Klartext heißt dies, dass die Kunden, falls sie sich die Gebühren ersparen wollen, gezwungen sind auf das elektronische Banking umzusatteln.

Eine solche Politik ignoriert jedoch wissentlich die Bedürfnisse älterer und behinderter Kunden, die Probleme mit dem E-Banking haben, beziehungsweise sich nicht zutrauen Zahlungs- oder Kreditkarten zu benutzen. Die Postverantwortlichen wissen anscheinend nicht, dass es einen erheblichen Kundenkreis von älteren Mitbürgern gibt, deren Probleme geflissentlich übergangen werden.

Daher fordert die ULC die Postbank wie im Übrigen alle Banken auf, die realen Bedürfnisse ihrer älteren und behinderten Kunden, die auf die Hilfe von Schalterangestellten angewiesen sind, nicht zu ignorieren und ihnen die Möglichkeit anzubieten, zumindest zu erniedrigten Tarifen ihre Überweisungen beziehungsweise Einzahlungen und Geldabhebungen zu tätigen. In diesem Zusammenhang unterstreicht die ULC nochmals, dass Banken, inklusive oder gerade die Postbank, eine gesellschaftliche und soziale Verantwortung gegenüber diesen Kunden haben. Im Übrigen kritisiert die ULC die mehr als mangelhafte Informationspolitik der Postbank die ihren Kunden nicht ausreichend erklärt hat, wie sie zum Beispiel auf die kostenlos verbleibenden Kontoauszüge ein oder zweimal im Monat zurückgreifen können. Gestaltung von Kundenzufriedenheit sieht anders aus, wie die bei der ULC eingegangenen Beschwerden beweisen.

Mitgeteilt von der ULC am 18. Januar 2017