ULC fordert endlich klare gesetzliche Regelungen für Einkaufs-und Geschenkgutscheine


Im Hinblick auf die Feiertage zum Jahresende erinnert die ULC daran, dass nach wie vor die rechtliche Lage betreffend die Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen ungeklärt bleibt. Vor allem am Vorabend der bevorstehenden Fest- und Feiertage ist das Verschenken von Einkaufs- und Geschenkgutscheinen bei den Konsumenten immer beliebter geworden.

Nach wie vor steht es den Geschäften frei, nach Gutdünken eine beliebige oder auch überhaupt keine Gültigkeitsdauer für die Einkaufs- oder Geschenkgutscheine festzulegen.

Ist diese Dauer kurz, was oftmals der Fall ist, so wird dies vom Besitzer eines solchen Gutscheines häufig übersehen, beziehungsweise findet er innerhalb dieser kurzen Frist kein geeignetes Produkt, das ihm gefällt.

Hieraus resultiert Verwirrung bei den Verbrauchern und auch eine verständliche Entrüstung, da ein gewisser Geldbetrag für diese Gutscheine einbezahlt wurde, für den die Geschäfte nun eine zu erbringende Gegenleistung ablehnen.

Da der Konsumentenschutz jedes Jahr eine immer größer werdende Anzahl von Reklamationen erhält und um diesem Durcheinander ein Ende zu bereiten, hatte sich die ULC schon mehrmals an das Wirtschaftsministerium gewendet mit der Forderung, ein Gesetzesprojekt einzubringen, welches die Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Händlern allgemein gültig regelt.

Hierzu hatte die ULC dem Wirtschaftsministerium ganz konkrete Vorschläge unterbreitet, wie u.a. die Einführung einer legalen Mindestdauer der Gutscheine von drei Jahren gefordert.

Diese Forderung wurde jedoch vom Wirtschaftsministerium zurück gewiesen mit dem Argument, dass die Verbraucher im Rahmen des allgemeinen Rechts über genügend rechtliche Mittel verfügen, um sich gegebenenfalls verteidigen zu können, dies besonders hinsichtlich der Vertragsfreiheit, also der Möglichkeit die Bedingungen auszuhandeln.

Die ULC ist jedoch der Meinung, dass dies in der Praxis nicht der Fall ist, da die Händler die Gültigkeitsdauer einseitig festlegen und für den Verbraucher keinerlei Verhandlungsspielraum bleibt. Etwas Anderes anzunehmen ist unrealistisch.

Deshalb fordert die ULC das Wirtschaftsministerium erneut auf, endlich die Praxis zur Kenntnis zu nehmen und eine Gesetzesvorlage einzubringen, welche Klarheit schafft und ihre Weigerung im Interesse aller Verbraucher aufzugeben.

Im Hinblick auf die im nächsten Jahr stattfindenden Legislativwahlen wird die ULC während den kommenden Monaten die verschiedenen Parteien mit einem Forderungskatalog betreffend die Interessen der Konsumenten konfrontieren, wo wir u.a. eine klare und deutliche Positionierung in Bezug auf die diesbezüglichen Einkaufs- und Geschenkgutscheine verlangen.

Mitgeteilt von der ULC am 15.11.2017