Die ULC warnt Banken und Post vor weiteren Gebührenerhöhungen.


Zum Jahresende erinnert die ULC nochmals an ihre Protestaktion gegen die Erhöhung der Bank- und Postgebühren sowie die Schließung von Filialen. Rund Zehntausend Verbraucher haben die Protestdeklaration der ULC unterschrieben, welche dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer und dem Präsidenten der Petitionskommission überreicht wurde.

Anlässlich der anschließenden Anhörung durch die Budget-und Finanzkommission und besagter Petitionskommission erläuterten die ULC Verantwortlichen, in Anwesenheit von Finanzminister Pierre Gramegna, ihre Forderungen. Diese betreffen vor allem die Gebührenfreiheit oder zumindest eine substantielle Reduzierung auf den Basisoperationen am Schalter. Im Besonderen gilt dies für die älteren Mitbürger sowie Personen mit reduzierter Mobilität, die auf die Hilfe von Schalterbeamten angewiesen sind.

In diesem Zusammenhang warnt die ULC die Schalterbanken eindringlich davor, zum Jahresbeginn 2018 erneut an der Gebührenschraube auf den gängigen Kontooperationen zu drehen, das heißt u.a. bei Geldabhebungen, Überweisungen und Geldeinzahlungen die Gebühren weiter zu erhöhen.

Des Weiteren erinnert die ULC Finanzminister Pierre Gramegna an sein Versprechen, die in Luxemburg ansässigen Schalterbanken zu kontaktieren um in Erfahrung zu bringen, welche Gebührenpolitik diese konkret im Interesse ihrer Kunden und insbesondere denjenigen, die auf die Hilfe von Schalterbeamten angewiesen sind, verfolgen. In diesem Sinne erwartet der Konsumentenschutz bis spätestens Ende Januar kommenden Jahres klare Antworten in Bezug auf die Gebührenpolitik der Banken und der Post.

Die ULC wird in diesem Zusammenhang ebenfalls juristische Gutachten einziehen, ob die zahlreichen und unserer Meinung nach überhöhten Gebühren rechtlich richtig sind. In verschiedenen Bundesländer Deutschlands, wurden nämlich in rezenter Vergangenheit gerichtliche Urteile gesprochen, wo die Banken zur Rückzahlung überhöhter Gebühren verdonnert wurden.

Auch fordert die ULC die Schalterbanken und Post Finance zum wiederholten Male auf, eine transparente, für jedermann verständliche und schriftliche Informationspolitik gegenüber ihren Kunden zu betreiben. Viele Senioren bleiben nach wie vor oftmals in Unkenntnis, ob sie gegebenenfalls speziell auf sie zugeschnittene Vorzugsdienstleistungen beziehungsweise reduzierte Gebühren, sollten diesbezügliche bestehen, zurückgreifen können.

Mitgeteilt von der ULC am 11.12.2017