Frühlingszeit, Renovierungszeit, Ärger vermeiden - Ratschläge von CEC und ULC -


Gemeinsame Pressemitteilung des Europäischen Verbraucherzentrums Luxemburg (CEC Luxemburg) und der Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC)

Frühlingszeit, Renovierungszeit, Ärger vermeiden

- Ratschläge von CEC und ULC -

Frühling! Und damit Zeit für Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten von Haus und Hof, wie Fassaden streichen, Mauern reparieren, Dach reinigen und Pflasterarbeiten etc.

Die beim CEC und der ULC eingereichten Verbraucherbeschwerden zeigen, dass es offensichtlich nicht ganz einfach ist, das richtige Unternehmen für die Arbeiten ausfindig zu machen.

Um den richtigen und vor allen Dingen seriösen Anbieter zu finden, sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Hat das Unternehmen eine korrekte Postadresse?
  • Wird eine Festnetztelefonnummer angegeben?
  • Wird Ihnen ein detaillierter Kostenvoranschlag vorgelegt?
  • Gibt es Erfahrungen mit dem Unternehmen (fragen Sie in Ihrem Umfeld nach, recherchieren Sie auch im Internet, ob Bewertungen oder Erfahrungen mit dem Unternehmen existieren)?
  • Hatten Sie ausreichend Zeit, sich für oder gegen einen Auftrag zu entscheiden?
  • Haben Sie mehrere Angebote verschiedener Unternehmen eingeholt?

Nicht per se unseriös, jedoch häufiger problematisch, sind sogenannte „fahrende Handwerker“. Sie fahren mit Lieferwägen (oft auch ohne Firmenbeschriftung) durchs Land, klingeln unaufgefordert an der Haustür oder sprechen Sie direkt auf der Straße an. Es wird Ihnen „vorgegaukelt“, Ihr Dach müsse dringend gereinigt, Ihre Fassade dringend gestrichen oder sonstige Reparaturen durchgeführt werden. Ein Angebot wird direkt vor Ort abgegeben (oft nur als handschriftlich ausgefülltes „Formular“) und es wird versucht, Sie sofort zur Unterschrift zu bewegen.

Lassen Sie sich nicht drängen! Lassen Sie sich nicht durch Aussagen wie „einmaliger Sonderpreis“ oder „Preis gilt nur hier und jetzt“ beeinflussen!

Generell schützen können Sie sich vor derartigen „Besuchen“, indem Sie den Aufkleber „Colportage Nee Non Nein Merci!“ (erhältlich auch bei CEC und ULC) an Briefkasten, Haustür oder ähnlichem anbringen.

Sollten Sie trotz des Aufklebers und obwohl Sie nicht einverstanden waren, zur Unterzeichnung eines Vertrags „überredet worden sein“, können Sie den Vertrag gerichtlich für unwirksam erklären lassen.

Haben Sie keinen Aufkleber an Ihrer Eingangstür oder Klingel angebracht, signalisieren Sie Verkäufern, dass Sie mit Hausbesuchen einverstanden sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass dem ersten Unternehmer, der zu Ihnen kommt, auch einen Auftrag erteilt werden muss.

Haben Sie einen Verkäufer hereingelassen und stellen fest, dass Sie kein Interesse an dessen Angebot haben, können Sie ihn jederzeit auffordern zu gehen.

Haben Sie jedoch bewusst einen Vertrag mit einem Verkäufer oder Unternehmen bei Ihnen zuhause unterzeichnet, können Sie diesen Vertrag, innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ab Vertragsunterzeichnung, ohne Angabe von Gründen, widerrufen.

Allerdings obliegt es dem Verbraucher zu beweisen, dass er innerhalb dieser Frist von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Insofern ist es sehr empfehlenswert, den Widerruf per Einschreiben zu erklären.

Auch verteilen die „fahrenden Handwerker“ gerne Flyer in Briefkästen oder über Tageszeitungen oder gehen mit „Verkaufsständen“ in Einkaufszentren oder größeren Geschäften auf Kundensuche. Auch hier gilt es, die oben genannten Punkte zu beachten.

Rat vom CEC und der ULC: Lassen Sie sich nicht überrumpeln! Nehmen Sie sich die Zeit, Angebote verschiedener Unternehmen zu vergleichen und melden Sie sich beim CEC oder der ULC, wenn sie die geringsten Zweifel an der Seriosität des Unternehmens haben.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Luxemburg ist Teil eines Netzwerkes von 30 Europäischen Verbraucherzentren in der Europäischen Union sowie in Island und Norwegen (European Consumer Centres Network – ECC-Net). Wir informieren Verbraucher zum europäischen Verbraucherrecht und unterstützen Verbraucher bei der Beilegung grenzüberschreitender Verbraucherrechtsstreitigkeiten. Das EVZ Luxemburg wird u. a. von der Europäischen Kommission finanziert. Unsere Dienstleistungen sind kostenfrei.

Sie können das Zentrum wie folgt erreichen: info@cecluxembourg.lu; www.cecluxembourg.lu, Tel: +352 26 84 64-1, Fax: +352 26 84 57 61, Adresse: 2a, rue Kalchesbrück, L—1852 Luxembourg, Bushaltestelle: Neudorf-Kalchesbrück oder Kalchesbrück-Reno.

Bei Problemen mit einem Unternehmen mit Sitz in Luxemburg können Sie die ULC wie folgt erreichen: E-Mail: info@ulc.lu, Tel.: +352 49 60 22-1, Fax: 49 49 57, Adresse: 55, rue des Bruyères, L- 1274 Howald.

Mitgeteilt von der ULC am 9.5.2018