ULC zum VW-Dieselskandal: die Rechte der Verbraucher nicht vergessen!


Vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig hat ein Mammutprozess gegen Volkswagen begonnen. Volkswagenaktionnäre fordern Schadensersatz dafür, dass VW sie zu spät darüber informiert hat, dass der Börsenwert des Unternehmens durch die Abgas-Manipulationen bedroht ist. Milliardenschwere Schadensersatzansprüche gegen den Konzern werden geltend gemacht. Zu Grunde liegen ebenfalls 1.645 Klagen von Anlegern, die den Konzern wegen zu später Information für massive Verluste verantwortlich machen wollen wobei es um Milliardenbeträge geht.

Die ULC erinnert bei dieser Gelegenheit daran, dass die Interessen der VW-Aktionäre eine Sache ist, den Schaden, den die Käufer der betroffenen Modelle des VAG-Konzerns erlitten haben, eine andere. Europaweit blieb eine Mehrzahl der betroffenen Autobesitzer auf ihren Ansprüchen sitzen. Konkreten Schaden haben sie durch einen signifikanten Wertverlust der betroffenen PKWs erlitten. Lediglich ein Update der Software wurde von den VAG-Verantwortlichen angeboten, jedoch keine mechanische Nachrüstung.

Für die Luxemburger Verbraucher hat die ULC mehrere Musterprozesse im Namen einiger betroffener Autobesitzer vorbereitet, die gegenwertig beim „Tribunal d’Arrondissement de Luxembourg“ anhängig sind. Ziel ist es, einen angemessenen Schadensersatz in Form einer Preisminderung oder gar einer Annullierung der Verträge mit Rücknahme durch die Verkäufer der betroffenen Automobile zu erreichen.

Darüber hinaus kritisiert die ULC, dass in Luxemburg die Möglichkeit von Sammelklagen immer noch nicht eingeführt wurde.

Es obliegt nunmehr dem Luxemburger Bezirksgericht über die juristische Argumentation der Prozessparteien zu befinden. Die ULC wartet gespannt auf den Ausgang dieses Gerichtsprozesses.

Mitgeteilt von der ULC am 11. September 2018