ULC fordert die Einrichtung eines Bankgebühren Simulators


Sowie die « Commission de Surveillance du Secteur Financier » (CSSF) in einer Pressemitteilung mitteilte, wird zum 1. November 2018 ein Vergleichsportal für Bankgebühren auf der Homepage der CSSF zur Verfügung stehen.

Die CSSF kommt somit den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Juni 2017 betreffend die Zahlungskonten nach, ein Gesetz das auf eine europäische Direktive zurückgeht.

Damit wird endlich auch eine Forderung der ULC erfüllt, die bereits im Rahmen ihrer Kampagne gegen überhöhte Bankgebühren auf eine schnelle Inbetriebnahme eines solchen Vergleichsinstrumentes gedrängt hatte.

So verfügen zum Beispiel die belgischen Verbraucher bereits seit März 2010 über ein Vergleichsinstrument, welches ihnen auf Initiative des belgischen Verbraucherschutzministeriums zur Verfügung gestellt wurde.

Laut Pressemitteilung der CSSF erlaubt es die Vergleichswebseite den Verbrauchern „auf objektive Art und Weise, die von den von der CSSF beaufsichtigten Zahlungsdienstleistern angewendeten Entgelte in Bezug auf die an ein Zahlungskonto gebundenen typischen Dienstleistungen zu präsentieren“.

Im Klartext: die Bankgebühren auf den gängigen Kontenoperationen aller in Luxemburg ansässigen Banken, welche über mindestens 25 Filialen in Luxemburg verfügen, können mittels des CSSF-Vergleichsportal untereinander verglichen werden. Die ULC fordert übrigens, dass auch die Gebühren der Schalterbanken mit weniger als 25 Filialen über diesen Weg verglichen werden können.

Der ULC geht diese Möglichkeit jedoch nicht weit genug. Bereits in ihrem Gutachten vom 1. Februar 2017 zum Gesetzesprojekt betreffend die Zahlungskonten, hatte die ULC ausdrücklich gefordert, den Verbrauchern einen Simulator der Bankgebühren zur Verfügung zu stellen. Ein solcher würde es den Verbrauchern erlauben, nach Beantwortung einiger Fragen betreffend die individuelle Benutzung der Bankdienstleistungen und Kontenoperationen, das auf ihr persönliches Benutzerprofil passende Gebührenangebot zu finden. Darüber hinaus sollte ein solches Internetportal auch Informationen erteilen über die Modalitäten eines eventuellen Bankwechsels.

Daher fordert die ULC nochmals in naher Zukunft das Bankgebührenvergleichsinstrument zu einem Simulator auszubauen.

Mitgeteilt von der ULC am 26. Oktober 2018