Erste Stellungnahme der ULC zur Pressekonferenz nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen.


Nach einer ersten Analyse ist die ULC erfreut, dass manche ihrer Forderungen, welche im Vorfeld der Wahlen allen Parteien übermittelt wurden, laut angekündigtem Koalitionsabkommen der künftigen Regierung umgesetzt werden sollen. Dies entnimmt die ULC den Aussagen der Vertreter der an den Koalitionsverhandlungen beteiligten Parteien. Es handelt sich hierbei vor allem um folgende ULC-Forderungen:

  • Schaffung eines unabhängigen Verbraucherschutzministeriums, das die Zuständigkeiten für Verbraucherschutz, welche bislang im Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz angesiedelt waren, übernimmt. Besagtes Ministerium wird auch verantwortlich sein für Gesundheitsthemen, die bislang dem Gesundheitsministerium unterstanden, sowie für die Koordination jener Verbraucherthemen, welche in anderen Ministerien angesiedelt sind. Gemeint ist offensichtlich das Wirtschaftsministerium, das für die wirtschaftlichen Aspekte des Verbraucherschutzes weiterhin verantwortlich sein soll. Die ULC ist der Meinung, dass auch dieser Bereich in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Verbraucherschutzministeriums gehört.
  • Ausdrücklich begrüßt die ULC, dass endlich die Möglichkeit von Sammelklagen in das Verbraucherrecht aufgenommen werden soll. Die ULC erinnert daran, dass dies bereits anlässlich des Koalitionsvertrages von 2013 angekündigt wurde.
  • Verstärkung der Kaufkraft der Verbraucher. Auch dies ist eine langjährige Forderung des Konsumentenschutzes.
  • Die Familienzulagen sollen endlich wieder an die Inflation angepasst werden. Auch dies ist eine langjährige Forderung der ULC, insbesonders im Hinblick auf die Kaufkrafterhaltung der einkommensschwachen Familien, die durch die Kinderbetreuung hohe Ausgaben haben.
  • Erhöhung des Mindestlohnes. Auch diese dient der Kaufkrafterhaltung.
  • Wohnungsbaupolitik. Die ULC ist erfreut darüber, dass die Rolle der Gemeinden, in enger Zusammenarbeit mit dem Staat, nochmal verstärkt werden soll. Begrüßenswert ist auch ein Ausbau des „Fonds du Logement“, der Baulandvertrag, die Ausweitung des Angebotes für Mietwohnungen sowie eine Vergrößerung der sogenannten „réserve foncière“ des Staates. Auch eine Erhöhung der finanziellen Bauhilfen ist vorgesehen.
  • Mehrwertsteuer. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 3 % auf Arbeiten am Bau wird beibehalten und auf Hygieneprodukte erweitert.

Es bleibt abzuwarten, ob und wann die angekündigten Maßnahmen ihre Umsetzung finden werden. Die ULC wird im Laufe der kommenden Wochen nach genauer Analyse der Regierungserklärung anlässlich einer Pressekonferenz auf die oben genannten Themen zurückkommen.

Mitgeteilt von der ULC am 29. November 2018