Aufruf zur Unterzeichnung der ULC-Petition gegen die unsozialen Bankgebühren


Im Januar dieses Jahres hat die ULC bei der Abgeordnetenkammer eine Petition eingereicht, die als Ziel Änderungen am Gesetz vom 13. Juni 2017 betreffend die Bankkonten hat. Genauer gesagt verlangt die ULC in besagter Petition eine gesetzlich verankerte Pflicht für die Banken, die sogenannten Basisdienstleistungen am Schalter, also Überweisungen, Einzahlungen und Abhebungen von Geld, zu deutlich reduzierten Gebühren anzubieten. Diese Forderung gilt ebenfalls für Abhebungen am Geldautomaten.

Darüber hinaus fordert die ULC die Gratuität besagter Schalteroperationen für Kunden ab 65 Jahre und solche die an einer Behinderung leiden beziehungsweise anderwärtig auf die Hilfe von Schalterbeamten angewiesen sind.

Die ULC-Petition (Nr. 1182) ist online und kann auf der Homepage der „Chambre des Députés“, Rubrik „signer une pétition“, elektronisch unterzeichnet werden.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit besagte Petition am Sitz der ULC auf Howald zu unterzeichnen beziehungsweise dort anzufragen.

Bisher wurde die ULC-Petition bereits über 4.000 mal unterzeichnet. Daher richtet die ULC einen dringenden Aufruf an alle Verbraucher die die Petition Nr. 1182 noch nicht unterzeichnet haben, dies zu tun, um die nötige Anzahl von 4.500 Unterschriften zu erreichen, damit die Forderungen der ULC den Abgeordneten der „Chambre des Députés“ vorgetragen werden können. Allerletzte Möglichkeit zur Unterzeichnung der ULC-Petition ist am 4. April 2019.

Mitgeteilt von der ULC am 25.3.2019