Die ULC zu den Aussagen des Präsidenten der Banque Raiffeisen in Bezug auf die Bankgebühren


Anlässlich der Pressekonferenz der Raiffeisenbank vom 26.03.2019 wurde vom Präsidenten des Direktionskomitees besagter Bank die Aussage gemacht, dass die ULC-Forderung einer substantiellen Reduzierung der Bankgebühren für Schalteroperationen völlig unrealistisch sei und dass man nicht von einer Privatgesellschaft verlangen kann, eine Dienstleistung gratis anzubieten.

Zunächst stellt die ULC fest, dass sie nicht die generelle Unentgeltlichkeit von Bankoperationen am Schalter verlangt. Nach Meinung der ULC sollte dies vor allem für ältere Bankkunden sowie für die „personnes à mobilité réduites“ die Probleme mit dem Onlinebanking haben der Fall sein, die auf die Hilfe von Schalterbeamten angewiesen sind. Es geht also hierbei um die sogenannten „personnes vulnérables“ für die die europäische Richtlinie betreffend die Bankkonten, die Unentgeltlichkeit für Standardoperationen am Bankschalter vorschlägt. Für alle anderen Bankkunden verlangt die ULC eine drastische Reduzierung der Gebühren für die gängigen Operationen am Schalter, also Überweisungen, Einzahlungen und Geldabhebungen.

Dies geht auch aus der ULC-Petition Nr. 1182 hervor, welche bis zum 4. April online auf der homepage der „Chambre des Députés“ (chd.lu) beziehungsweise am Sitz der ULC auf Howald anhand von Formularen unterzeichnet werden kann.

Im Übrigen findet es die ULC befremdlich, dass bei einer Steigerung der Gesamtbilanz von 11,4 % für das Jahr 2018 gegenüber dem Geschäftsjahr 2017, welche schließlich mit den Einlagen der Kunden, beziehungsweise mit Hilfe der von den Kunden gezahlten Zinsen erwirtschaftet wurde, die Banque Raiffeisen offensichtlich in keiner Weise in Betracht zieht, ihren Kunden bei den Bankgebühren entgegen zu kommen.

Die ULC ruft daher nochmals alle Verbraucher auf, die obenerwähnte Petition zu unterzeichnen, die im Übrigen alle in Luxemburg ansässigen Schalterbanken betrifft.

Mitgeteilt von der ULC am 27. März 2019