ULC-Forderungen anlässlich der Wahlen zum Europaparlament


Im Hinblick auf die Wahlen zum Europaparlament am 26. Mai 2019 hat die ULC den Luxemburger Parteien, welche eine Kandidatenliste aufgestellt haben, ihre Forderungen zukommen lassen.

Zunächst stellt die ULC fest, dass ohne die europäische Gesetzgebung der Verbraucherschutz innerhalb der europäischen Union den jetzigen Stand nicht erreicht hätte. Dies gilt insbesonders im Hinblick auf Verbraucherverträge, die Beilegung von Verbraucherstreitfällen, die Lebensmittelsicherheit und vieles mehr.

Themen wie künstliche Intelligenz, digital vernetzte Gebrauchsgüter, die Benutzung von persönlichen Daten zu kommerziellen Zwecken, welche letztlich zu einer Differenzierung oder Diskriminierung unter den Verbrauchern führen kann, verdienen eine größere Beachtung, sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene. Der Schutz der Verbraucher muss Vorrang haben. Die alleinige Information der Verbraucher reicht bei weitem nicht aus. Es wird Zeit, dass Europa alle Bevölkerungsschichten vom Verbraucherschutz profitieren lässt.

Daher fordert die ULC eine europäische Gesetzgebung zur künstlichen Intelligenz, ins Besonders in Bezug auf die Transparenz der von den professionellen Anbietern in ihren Computerprogrammen verwendeten Algorithmen, mit denen die Verbraucher konfrontiert sind.

Eine klare Reglementierung der Verantwortlichkeit der Anbieter bei der Benutzung von neuen digitalen Technologien.

Eine bessere Kontrolle der digitalen Plattformen: hierzu hat das scheidende Parlament bereits einen neuen juristischen Rahmen beschlossen, welcher den Internetplattformen mehr Transparenz auferlegt und eine bessere Kontrolle sicherstellen soll betreffend die gezielte Produkt- oder Dienstleistungsplatzierung.

Auch muss nach Meinung der ULC konsequenter gegen Monopolstellungen von Internetanbietern und dem daraus möglicherweise resultierenden unlauteren Wettbewerb vorgegangen werden. Dies gilt sowohl für europäische als auch nicht europäische Anbieter.

Nachhaltigkeit der Konsumgüter: hier geht es nach Meinung der ULC darum, die Hersteller beziehungsweise Verkäufer von Verbrauchergütern dazu zu verpflichten, seriöse Angaben über die Lebensdauer beziehungsweise die Nachhaltigkeit der von ihnen angebotenen Produkte zu machen.

Mitgeteilt von der ULC am 6. Mai 2019