Neue Broschüre der ULC! WAS MAN ÜBER KREDITVERTRÄGE WISSEN SOLLTE!


Sie möchten in Kürze neue Möbel oder ein Auto auf Kredit kaufen?

Sie planen, sich etwas Geld zu leihen, um in den Urlaub zu fahren?

Sie fragen sich, wie Sie den Kauf Ihres zukünftigen Heims finanzieren sollen?

Und wahrscheinlich sind Sie der Ansicht, dass alle Banken, abgesehen vom Zinssatz natürlich, sowieso die gleichen Kreditbedingungen bieten und dass „es Gesetze geben muss“, die die Kreditnehmer schützen?

Zwar gibt es durchaus gesetzliche Bestimmungen, die für diese verschiedenen Kreditarten gelten, doch durch diese Bestimmungen werden den Kreditinstituten vor allem zahlreiche Informationspflichten auferlegt, während sie hinsichtlich der Vertragsbedingungen, die sie mit ihren Kunden vereinbaren, einen großen Spielraum haben:

Es ist daher wichtig, dass Sie sich informieren! Erkundigen Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Bereich Kredit! Und vergleichen Sie die Angebote der Banken!

Diese Broschüre soll Ihnen die wichtigsten Informationen liefern, die Sie brauchen, bevor Sie einen Kredit in Anspruch nehmen, oder einige Lösungswege, wenn Sie bereits einen solchen Vertrag eingegangen sind und Probleme haben. In diesem Sinne werden die Grundregeln erklärt werden, die man diesbezüglich kennen sollte.

Im Verbrauchergesetzbuch (Code de la Consommation) werden zwei große Kreditvertragsarten unterschieden, die in zwei unterschiedlichen Kapiteln behandelt werden: der Verbraucherkredit auf der einen und der Immobilienkredit auf der anderen Seite. Die ULC- Broschüre beschreibt diese beiden Kreditarten und erteilt einige Ratschläge.

Sollten Sie beim Lesen dieser Broschüre immer noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Die Broschüre, herausgegeben mit der finanziellen Unterstützung des Ministeriums für Verbraucherschutz, ist erhältlich am Sitz der Union Luxembourgeoise des Consommateurs in L-1274 Howald, 55, rue des Bruyères, gegen eine Unkostenbeteiligung von 5€. Mitgliedern der Union Luxembourgeoise des Consommateurs wird auf Anfrage unter der Nummer 49 60 22–202 ou 49 60 22-402 ein Exemplar kostenfrei zugeschickt.

Howald, den 16.5.2019