Die Klage der ULC gegen ALIBABA/ALIEXPRESS weitet sich aus


Im Januar hatte die ULC Klage gegen die sieben europäischen E-Commerce-Sites (zum Beispiel fr.aliexpress.com oder de.aliexpress.com) des chinesischen Unternehmens Alibaba/AliExpress, auf denen luxemburgische Verbraucher Bestellungen aufgeben können, eingereicht. Obwohl das Unternehmen seinen Sitz außerhalb Europas hat, richten sich diese Websites an europäische Verbraucher und sind somit verpflichtet, europäisches Recht einzuhalten wie die Bereitstellung klarer und eindeutiger Informationen über die 14-tägige Widerrufsfrist, die gesetzliche Garantie von mindestens 2 Jahren oder das Recht, in Europa Rechtsmittel einzulegen, anstatt sich an ein Schiedsgericht in Hongkong wenden zu müssen.

Dank der Unterstützung von Verbraucherschutzministerin Paulette Lenert wurde die Europäische Kommission im März mit der Vorbereitung eines koordinierten Vorgehens der nationalen Behörden beauftragt, um sicherzustellen, dass der Vorrang des europäischen Rechts gewahrt ist. Diese Maßnahmen sind umso dringlicher, als AliExpress in Europa rasch an Bedeutung gewinnt und es nun auch nichtchinesischen Verkäufern wie etwa spanischen und italienischen Händlern ermöglicht, ihre Produkte auf diesen Seiten zu verkaufen und sich als Konkurrenten von Amazon zu positionieren.

Die ULC wird vom Europäischen Verbraucherverband BEUC und anderen nationalen Verbraucherorganisationen unterstützt, die ihre jeweiligen Behörden mit dem Ziel anrufen werden, dass bei der nächsten Sitzung des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz am 6. Juni entschieden wird, entschlossen gegen Alibaba/AliExpress vorzugehen. Das chinesische Unternehmen soll dazu verpflichtet werden, die Darstellung und Bedingungen auf diesen Websites zu ändern, ansonsten rechtliche Maßnahmen im Interesse aller europäischen Verbraucher eingeleitet werden.

Mitgeteilt von der ULC am 17. Mai 2019