Die ULC warnt vor der Abschaffung des Bargeldes


Seit etlicher Zeit taucht immer wieder das Thema „Bargeldabschaffung“ auf. Startschuss hierzu war eine sogenannte „Roadmap“ der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2017. Hintergrund waren die Bemühungen der Europäischen Kommission um neue Waffen im Kampf gegen den Terror. Zumindest eine Bargeldbegrenzung steht deswegen ganz oben auf der Wunschliste.

Die ULC stellt hierzu fest, dass es bereits in einer Reihe EU-Mitgliedsstaaten eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte gibt: Die Limits liegen in Italien bei 3.000 €, in Frankreich bei 1.000 €, in Griechenland bei 1.500 €, in Spanien bei 2.500 €.

Die bestehenden Bargeldgrenzen sind jedoch eingeführt worden, um Geldwäsche zu verhindern. Derzeit gibt es aber keine Erkenntnisse, wie effektiv die Bargeldgrenze bei der Bekämpfung von Kriminalität, Weißwaschen von Drogengeldern und Verhinderung von Waffengeschäfte tatsächlich ist. Die Kommission selbst gibt zu, dass es hierzu keine verwertbaren Statistiken gibt.

Es gilt aber auch einen anderen Aspekt zu beachten. Man kann davon ausgehen, dass angesichts einer nahen Rezession die Europäische Zentralbank noch höhere Einlagezinsen für die Geschäftsbanken anvisiert. Das geht aber am Besten nur, wenn Bargeld abgeschafft ist oder automatisch an Wert verliert. Sonst würden die Bankeinlagen zumindest zum Teil einfach in Bargeld getauscht.

Die ULC warnt vor einer Abschaffung des Bargeldes. Ein EZB-Direktionsmitglied hat es folgendermaßen formuliert: „Bargeld gewährt Privatsphäre und sichert damit Grundrechte wie das Recht auf Selbstbestimmung, die Handlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit ab“. Darüber hinaus ermöglicht Bargeld Gleichheit und Teilhabe, da Bargeld für alle Bevölkerungsschichten leicht zugänglich ist. Vor allem für die ältere Generation und für sozial Schwache wäre die Bargeldabschaffung fatal und nicht vorstellbar.

Anderes wichtiges Argument: Es kann nicht sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger in ein System gezwungen und zum gläsernen Menschen degradiert werden, wo sie permanent unter Kontrolle stehen und Spuren hinterlassen, ihre sämtlichen Einkäufe und Zahlungen über Jahre und Jahrzehnte hinweg abrufbar sind. Es geht also hierbei ganz einfach um den Erhalt von Persönlichkeitsrechten.

Letztlich sprechen ebenfalls die Zahlen gegen eine Abschaffung des Bargeldes. Ein Großteil aller Einkäufe wird noch immer in Bar gezahlt. Im Euro-Raum hat sich seit der Einführung der Gemeinschaftswährung im Jahre 2001 die umlaufende Bargeldmenge von 4,5 % des Sozialprodukts auf 10 % mehr als verdoppelt. Auch wenn sicherlich eine Entwicklung zum bargeldlosen Verkehr vor allem bei der jüngeren Generation nicht zu leugnen ist, so will auch in Zukunft die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht auf das Bargeld verzichten.

Aus all diesen obenerwähnten Gründen spricht sich die ULC entschieden gegen die Bargeldabschaffung aus und wird alle ihr zur Verfügung stehenden Schritte bei Regierung und Institutionen unternehmen, um ein diesbezügliches Szenario zu vermeiden.

Mitgeteilt von der ULC am 21.08.2019