ULC fordert landesweiten Erhalt und Ausweitung der Bargeldautomaten


 

In der jüngsten Vergangenheit wurden der ULC immer mehr Beschwerden zugetragen, dass mit den Schließungen der Bank- und Postfilialen, ebenfalls die Bargeldautomaten verschwinden, was die Bargeldaufhebungen zusätzlich erschwert.

In seiner Antwort vom 3. Januar 2020 auf eine parlamentarische Anfrage stellt der Finanzminister klar, dass er nicht vorhat, das Recht auf Bargeldzahlung einzuschränken, auch nicht durch die Einführung von Maximalbeträgen.

Desto mehr muss allerdings die Voraussetzung erfüllt sein, dass die Verbraucher über eine ausreichende Menge an Bargeld verfügen können und zu ihrem eigenen Guthaben Zugang haben müssen.

Die ULC stellt jedoch fest, dass Bargeldabhebungen am Schalter nicht mehr uneingeschränkt möglich sind und die Kunden dazu aufgefordert werden, sich am Bargeldautomaten zu bedienen. Mit der zunehmenden Schließung von Bank- und Postfilialen verschwinden allerdings auch immer mehr Bargeldautomaten und somit die Möglichkeit für die Bankkunden, ohne größere Wege zurücklegen zu müssen, auf ihr eigenes Bargeld Zugriff zu haben.

In diesem Zusammenhang, weist die ULC darauf hin, dass im Februar eine weitere Postfiliale in Remich dicht macht und deren Anzahl sogar landesweit bis auf 15 Niederlassungen zurückgefahren werden soll.

Gerade für ältere Menschen die Probleme mit den elektronischen Zahlungsmitteln haben und vor der zunehmenden Digitalisierung kapitulieren müssen, ist der Besitz von Bargeld lebensnotwendig und ein Element ihrer sozialen Integration. Im Übrigen ist dies auch im Interesse handwerklicher Betriebe, wie z.B. Bäckereien oder Metzgereien.

Wenn also die politisch Verantwortlichen den Bürgern zusichern, dass Bargeldzahlungen und Abhebungen auch in Zukunft möglich sein sollen, müssen sie auch dafür sorgen, dass die Verbraucher ohne Umstände uneingeschränkt auf Bargeld zurückgreifen können.

Innerhalb der noch bestehenden Bank- und Postfilialen ist dies bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr der Fall.

Darum fordert die ULC, dass die Anzahl der Bargeldautomaten nicht weiter abnimmt, sondern dafür Sorge zu tragen ist, dass in jeder Ortschaft, wo bisher Bank- und Postfilialen abgebaut wurden, weiterhin Bargeldautomaten einzurichten sind.

Abgesehen von den oben genannten Problemen, fordert die ULC von der Regierung beziehungsweise dem Finanzminister, nach wie vor die Gesetzgebung betreffend die „comptes de paiement“ vom 13. Juni 2017 endlich im Interesse der älteren Menschen, der sozial Schwachen und denjenigen mit einer Behinderung, nachzubessern und die Unentgeltlichkeit in Bezug auf die Basisoperationen am Schalter zu ermöglichen, anstatt nach wie vor auf taub zu schalten.

Mitgeteilt von der ULC am 13.01.2020