ULC begrüßt Verabschiedung der Gesetzesvorlage zu den Sammelklagen


Die Gesetzesvorlage zur Einführung von Sammelklagen in Luxemburger Recht wurde vom Regierungsrat am 15. Juli 2020 verabschiedet.

Eine erfreuliche Nachricht, war doch die Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage bereits für die vorangegangene Legislaturperiode versprochen worden.

Die ULC wird nach der offiziellen Hinterlegung der Gesetzesvorlage bei der Abgeordnetenkammer ihr diesbezügliches juristisches Gutachten vorlegen.

Die ULC erinnert daran, dass sie dem Ministerium für Verbraucherschutz bereits im Vorfeld mehrere Gutachten zu einem Vorentwurf besagter Gesetzesvorlage hat zukommen lassen, sowie mehrere Unterredungen mit den Verantwortlichen des Verbraucherschutzministeriums stattfanden.

Die Einführung von Sammelklagen in die Gesetzgebung ist eine langjährige Forderung der ULC. Sie soll es Verbrauchern, welche dieselben Schadensart gegenüber einem professionellen Händler erlitten haben, erlauben, kollektiv im Rahmen eines einzigen Gerichtsverfahren gegen diesen vorzugehen.

Mitgeteilt von der ULC am 17.7.2020