Autofestival 2012: Wichtige Ratschläge und Warnungen der ULC (24/01/2012)


Anlässlich des Autofestivals 2012 rät die ULC allen Verbrauchern, welche am Kauf eines Neuwagens interessiert sind, sämtliche Vertragsbedingungen vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages genauestens unter die Lupe zu nehmen. 
Diesbezüglich gibt die ULC folgende Ratschläge und Hinweise:
 - Die genaue Bezeichnung des zu bestellenden Wagens muss im Vertrag präzise vermerkt sein, inklusive aller Optionen und Ausstattungspakete.
- Eine präzise verbindliche Lieferfrist muss angegeben sein. 
- Im Falle der Inzahlungnahme des alten PKWs ist darauf zu achten, dass der zu entrichtende Endpreis präzise vermerkt ist. Dies gilt natürlich auch bei einem Autokauf ohne Inzahlungnahme des Altwagens. 
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen keine willkürlichen Klauseln enthalten. Darunter versteht man Vertragsbedingungen mit Hilfe derer sich der Verkäufer einseitige Vorteile zum Nachteil des Kunden einräumen will (z.B. dass der Liefertermin für den Händler unverbindlich ist). Solche Vertragsklauseln sind illegal. 
- Verträge welche im Autohaus unterschrieben werden, unterliegen keinerlei Rücktrittsrecht, wie dies zum Beispiel bei Fernverkäufen der Fall ist.
Wird der Autokauf durch ein Darlehen finanziert, so sieht die Gesetzgebung ein Rücktrittsrecht von 14 Kalendertagen nach Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages vor. Der Verbraucher muss dies dem Autoverkäufer jedoch schriftlich mitteilen. Durch Gebrauch dieses Rücktrittsrechts wird der Kaufvertrag bezüglich des Neuwagens ebenfalls hinfällig. 
Auch rät die ULC, die Bedingungen eines Darlehensvertrages genau zu analysieren und auf den tatsächlichen Jahreszinssatz (TAEG) zu achten 
- Die ULC rät den Verbrauchern sich vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages umfassend zu informieren und dessen Inhalt ausführlich durchzulesen. Es kommt in der Tat öfters vor, dass der Verkäufer dem Verbraucher klarzumachen versucht, es handele sich bei dem zu unterzeichnenden Dokument nur um eine Formalität um im Falle eines eventuellen Kaufs spätere administrativ Schritte zu erleichtern.
Jedoch handelt es sich hierbei meistens um ein Bestellungsformular, welches, wenn es unterschrieben ist, einen richtigen Kaufvertrag darstellt und somit auch verbindlich ist. Sollte der Kunde seine Meinung im Nachhinein ändern und den Vertrag auflösen wollen, so muss er mit Schadensersatzforderungen rechnen.
 
Für alle weiteren Informationen steht die ULC allen Verbrauchern gerne zur Verfügung unter der Telefonnummer 496022-1.
 
Mitgeteilt von der ULC am 24.01.2012