Sammelklage gegen Ryanair


Die von Test-Achats gegen Ryanair vor dem zuständigen belgischen Gericht erhobene Sammelklage wurde für zulässig erklärt. Zur Erinnerung sei erwähnt, dass vor zwei Jahren Ryanair wegen eines Personalstreiks viele Flüge streichen musste. Test-Achats hat eine Sammelklage gegen die Fluggesellschaft eingereicht, um eine Entschädigung für die betroffenen Passagiere zu erhalten. Der Richter erklärte ihre Klage für zulässig.

Durch diese Streiks wurde während des Sommers 2018 (25. und 26. Juli, 10. August und 28. September) eine erhebliche Anzahl von Ryanair-Flügen gestrichen. Tausende von Passagieren saßen fest. Versuche, mit Ryanair zu verhandeln, blieben erfolglos und die Passagiere wurden nicht entschädigt.

Test-Achats beschloss daher, eine Sammelklage beim zuständigen Gericht einzureichen, um alle betroffenen Passagiere zu vertreten, ihre Rechte zu schützen und eine Entschädigung für sie zu erwirken.

Ryanair muss die Passagiere kontaktieren:

Inzwischen hat das Gericht die Klage von Test-Achats für zulässig erklärt. Ryanair ist nun verpflichtet, alle Passagiere, die zum Zeitpunkt der Streiks eine Buchung hatten, vor dem 5. Januar 2021 per E-Mail zu kontaktieren.

Diese Entscheidung wird wahrscheinlich auch luxemburgische Passagiere betreffen.

Die E-Mail muss insbesondere die folgenden Elemente enthalten: Wenn Sie privat und nicht beruflich gereist sind und sich dem Verfahren zur Entschädigung anschließen möchten, werden Sie gebeten, eine E-Mail an die folgende Adresse acr.tefb@just.fgov.be zu senden und anzugeben, dass Sie sich dem Entschädigungsverfahren gegen Ryanair anschließen möchten. Die Nachricht von Ryanair muss das Datum und den Zielort Ihres stornierten Fluges enthalten.

Ein Sachverständiger wurde vom Richter beauftragt, zu überprüfen, ob Ryanair diese Botschaft an alle betroffenen Passagiere sendet.

Wenn Sie nicht warten möchten, bis Sie die E-Mail von Ryanair erhalten, können Sie bereits jetzt eine E-Mail an die oben genannte Adresse senden, in der Sie das Datum und den Zielort Ihres Fluges angeben und Ihren Wunsch äußern, an dem Verfahren teilzunehmen.

Dieser Gerichtsbeschluss, der gemäß dem belgischen Gesetz über Sammelklagen getroffen wurde, zeigt die Wichtigkeit und Nützlichkeit eines diesbezüglichen Gesetzestextes. Da Luxemburg noch immer hinterherhinkt, fordert die ULC eine kurzfristige Verabschiedung der nationalen Gesetzesvorlage, die erst vor einigen Monaten in der Abgeordnetenkammer deponiert wurde. Dies bedingt, daβ dieses Gesetzesprojekt in der zuständigen Kommission der Abgeordnetenkammer in naher Zukunft beraten wird.

Mehr Informationen?

Alle Informationen zur Sammelklage gegen Ryanair finden Sie auf der Website von Test-Achats.

Gegebenenfalls können sie sich auch an die ULC unter folgenden Kontaktadressen wenden:

ULC

55, rue des Bruyères
L-1274 Howald

Telefon : 49.60.22-1
Email : info@ulc.lu

Mitgeteilt von der ULC am 23.12.2020