Die ULC fordert den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 3% für Reparaturarbeiten von Verbrauchsgütern unverzüglich einzuführen.


Zum ersten Mal werden in Europa technische Anforderungen für die Reparatur von langlebigen Gütern verlangt. Unter anderem sind dies Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computermonitore usw., die ab dem 1. März in den Handel kommen. Diese müssen in Zukunft unabhängig von ihrer Herkunft die Verfügbarkeit der in den neuen europäischen Ökodesign-Verordnungen genannten Ersatzteile für 7 oder sogar 10 Jahre garantieren. Nicht nur Anwender, sondern auch unabhängige professionelle Reparaturhandwerker (mit dem nötigen technischen Know-how und einer Haftpflichtversicherung) können diese Teile beziehen, die innerhalb von 15 Arbeitstagen zu liefern sind.

Die Liste dieser Teile muss auf den Webseiten der Hersteller beziehungswiese Importeure öffentlich und frei zugänglich sein. Große Teile sind für professionelle Reparaturhandwerker reserviert, die Zugang zu allen notwendigen technischen Informationen haben müssen. Was die Kleinteile betrifft, so können die Verbraucher diese selbst bestellen. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass diese Teile mit handelsüblichem Werkzeug ausgetauscht werden können. Diese Verpflichtungen zielen daraufhin, das Ökodesign von Geräten ab dem Zeitpunkt der Herstellung und die Langlebigkeit von Gütern zu fördern. Leider sehen diese Vorschriften keine Mindesthaltbarkeitsnormen vor, wie es z.B. bei Staubsauger der Fall ist.   

Diese europäischen Verordnungen, die in der gesamten Europäischen Union direkt anwendbar sind, setzen eines der Ziele für eine Kreislaufwirtschaft Luxemburgs teilweise um, nämlich die Entwicklung eines Rahmens für das Recht auf Reparatur, einschließlich des Zugangs zu Ersatzteilen (original oder 3D-gedruckt)".

Die ULC begrüßt diese Maßnahmen, weist aber auf die häufigen hohen Preise für Ersatzteile hin. Diese werden nach wie vor dem freien Wettbewerb, mit den oft hohen Reparaturgebühren überlassen und halten somit die Verbraucher davon ab, sich anstatt für die Reparatur zu entscheiden, eben den Kauf eines neuen Gerätes zu bevorzugen.

Darum fordert die ULC als finanziellen Anreiz die Regierung auf, den im Koalitionsvertrag vereinbarten superreduzierten Mehrwertsteuersatz von 3% für Reparaturarbeiten von Verbrauchsgütern unverzüglich einzuführen.

Mitgeteilt von der ULC am 26. Februar 2021