NÜTZLICHE TIPPS UND INFORMATIONEN VOR DER REISE


Die Sommerferien nähern sich mit großen Schritten, für manche haben sie sogar schon begonnen, manchmal mit einigen Unannehmlichkeiten.

Die ULC möchte an einige grundlegende Reiseregeln erinnern und vorab einen ersten Ratschlag geben: Auch wenn Luxemburg gerade die Pflicht zum Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgehoben hat, ist oder bleibt dies vielleicht nicht in allen Ländern und während der gesamten Dauer Ihrer Reise der Fall. Andere Maßnahmen werden in einigen Ländern möglicherweise weiterhin in Kraft bleiben. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise und während Ihres Aufenthalts weiterhin über die Gesundheitsmaßnahmen, die in den Ländern gelten, in die Sie reisen.

Kleine Erinnerung: Im Falle einer Flugstornierung durch die Fluggesellschaft oder einer Nichtbeförderung oder einer Änderung Ihrer Reise durch den Veranstalter haben Sie Rechte!

Wenn ein Flug, der der europäischen Verordnung 261/2004 unterliegt (aus einem EU-Land, unabhängig von der Fluggesellschaft, oder aus einem Nicht-EU-Land in die EU, wenn die Fluggesellschaft eine europäische Fluggesellschaft ist), von der Fluggesellschaft annulliert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen unabhängig vom Grund der Annullierung Hilfe leisten: Sie muss Ihnen die Wahl zwischen der Erstattung des Flugscheins oder der anderweitigen Beförderung zu Ihrem Endziel mit einem anderen Flug unter ähnlichen Bedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder der anderweitigen Beförderung zu einem völlig anderen, für Sie günstigen Termin anbieten, sofern noch Plätze verfügbar sind.

Wenn Sie zu Ihrem Endziel umgebucht werden müssen (Anschlussflug, Rückflug, ...) , haben Sie in der Zwischenzeit zusätzlich Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelkosten und den Transport zum Hotel, wenn der Umbuchungsflug nicht am selben Tag stattfindet.

Wenn die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, haben Reisende in bestimmten Fällen Anspruch auf eine zusätzliche pauschale Entschädigung, die von der Länge des Fluges in Kilometern abhängt. Dasselbe gilt im Falle einer großen Verspätung.

Im Falle einer erheblichen Änderung der Durchführung Ihrer Pauschalreise haben die Reisenden unter bestimmten Bedingungen das Recht, diese Änderungen nicht zu akzeptieren und die Reise kostenlos zu kündigen und somit die Rückerstattung eventuell bereits geleisteter Anzahlungen zu verlangen.

Bei Pauschalreisen kann der Veranstalter den Anstieg der Treibstoffkosten nur unter bestimmten Bedingungen auf den Preis Ihrer Reise abwälzen:

- Der Vertrag sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor, sowohl nach oben als auch nach unten:

- Wenn der Pauschalreisevertrag die Möglichkeit einer Preiserhöhung vorsieht, hat der Reisende im Falle einer Senkung der fraglichen Kosten, die nach Vertragsabschluss (man kann immer hoffen) und vor Reisebeginn eintritt, Anspruch auf eine Preisminderung.

- Die Preiserhöhung muss dem Reisenden auf klare und verständliche Weise zusammen mit einer Begründung und einer Berechnung, alles auf einem dauerhaften Datenträger, mindestens 20 Tage vor der Abreise mitgeteilt werden. Wenn die Preiserhöhung 8% des Gesamtpreises der Pauschalreise übersteigt, hat der Reisende auch hier die Möglichkeit, den Pauschalreisevertrag ohne die geringsten Rücktrittskosten zu kündigen, und kann sich eventuell bereits gezahlte Beträge zurückerstatten lassen!

Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Reisender erhalten Sie bei uns, über unsere Website, die sozialen Netzwerke oder telefonisch während unserer Sprechzeiten.

Hier die Kontaktadressen der ULC:

ULC

55 rue des Bruyères,

L-1274 Howald, Luxemburg

Telefon: 49 60 22-1

E-Mail: info@ulc.lu

www.ulc.lu

 

Mitgeteilt von der ULC am 29.06.2022