ULC begrüßt Entscheidung des Wettbewerbsrates (24/07/2012)


In seinen Beschluss vom 10. Dezember 2010, hatte der Wettbewerbsrat (Conseil de la concurrence) festgestellt, dass die Firma Coditel (jetzt Numericable) gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsrechtes verstoßen hat. Auch verpflichtete der Wettbewerbsrat die Firma Coditel dazu, verschiedene Auflagen vor dem 13. Februar 2011 zu erfüllen, dies unter Androhung einer Strafe von 1.000 € pro Verzugstag.
Die ULC hatte ihrerseits im Vorfeld dieser Entscheidung die Firma Coditel mehrmals aufgefordert, die beanstandeten Geschäftspraktiken umgehend einzustellen und begrüßte ausdrücklich besagten Beschluss vom 10. Dezember 2010, welcher die Firma Coditel unter anderem dazu verpflichtete, die gesonderte Verrechnung von 2 und 3 Analog TV-Anschlüssen ohne Intervention des technischen Dienstes einzustellen.
Der Firma Coditel wurde ebenfalls verboten die Kunden dazu zu zwingen, die firmeneigene „Set Top Box“ kaufen zu müssen.
All dies entsprach den vorangegangenen Beanstandungen und Forderungen der ULC.
Die nachfolgenden Beschlüsse des Wettbewerbsrates vom 18. Juli 2011 sowie vom 17. Juli 2012 halten fest, dass die Firma Coditel alle Forderungen nach und nach erfüllt hat. Hinzu kommt, dass die Firma Coditel nunmehr eine Basisausstattung „Set Top Box“ gratis zur Verfügung stellt. Verdonnert wird Coditel zu einer Strafe von 180.000 €, weil alle diese Umsetzungen nicht in dem vom Wettbewerbsrat vorgegebenen Zeitrahmen erfolgten.
Die ULC begrüßt deshalb, dass die Coditel schlussendlich am Ende eines längeren Verfahrens die Bestimmungen der Wettbewerbsgesetzgebung respektiert. Allerdings betreffen die ergangenen Beschlüsse nicht die rein vertraglichen Beziehungen zwischen Coditel und den Kunden, zum Beispiel Mängel bei der Signalübertragung oder dem Kundendienst. Für derartige Probleme bietet die ULC den Verbrauchern nach wie vor ihre Hilfe an.
Des Weiteren hofft die ULC, dass der Wettbewerbsrat nunmehr auch die noch ausstehende Entscheidung betreffend die von ihr eingereichte Klage zum Bonus-Malus-System bei den Autohaftpflichtversicherungen schnellstens trifft.


Mitgeteilt von der ULC am 24.7.2012