Neue Broschüre der ULC! - KREDITVERTRÄGE (7/06/2013)


Heutzutage nehmen viele Verbraucher einen Kredit in Anspruch, um größere Anschaffungen oder außerordentliche Ausgaben zu finanzieren.

Ein Wohnungskauf wird im Allgemeinen mit einem Vertrag über ein Hypothekendarlehen finanziert.

Kleinere Anschaffungen wie Auto, Möbel, Elektrohaushaltsgeräte usw. werden häufig durch „persönliche Darlehen“ oder „Krediteröffnungen“ finanziert, die „Verbraucherkredite“ darstellen.

Immer mehr Verkäufer bieten Zahlungsaufschub an, der auch eine Art von Kredit darstellt.

Worauf muss man jedoch achten, bevor man sich für den Abschluss eines Kreditvertrags oder den Kauf „auf Kredit“ entscheidet, und bei welchen Vertragsklauseln muss man vorsichtig sein?

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für diese verschiedenen Kreditvarianten?

In der vorliegenden Broschüre sollen diese verschiedenen Fragen kurz beantwortet werden und der Verbraucher auf die wichtigsten für Kreditverträge geltenden Rechtsvorschriften aufmerksam gemacht werden.

Im ersten Teil werden die Verbraucherkredite behandelt, die durch das Verbraucherschutzgesetzbuch (Code de la Consommation) geregelt werden, und im zweiten Teil die Hypothekarkreditverträge, die im luxemburgischen Recht weniger genau geregelt sind.

Die Broschüre, herausgegeben mit der finanziellen Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft und Außenhandel, ist erhältlich am Sitz der Union Luxembourgeoise des Consommateurs in L-1274 Howald, 55, rue des Bruyères. Mitgliedern der Union Luxembourgeoise des Consommateurs wird auf Anfrage ein Exemplar zugeschickt. Die Broschüre kann aber auch von der Internetseite der ULC www.ulc.lu heruntergeladen werden.

Mitgeteilt von der ULC am 7.6.2013