ULC fordert Verbraucherschutzministerium


Die ULC hat sich schriftlich an den vom Großherzog genannten „Formateur du Gouvernement“ gewandt, um ihm ihre Forderungen zu unterbreiten, welche sie bereits im Vorfeld der Wahlen den politischen Parteien hatte zukommen lassen.

Der Konsumentenschutz verlangt in seinem Schreiben, dass diese Forderungen bei der Erstellung des Regierungsprogrammes der kommenden Regierung berücksichtigt und auf konstruktive und zufriedenstellende Weise beantwortet werden.

Eine Hauptforderung der ULC ist die Schaffung eines Verbraucherschutzministeriums oder zumindest die Nominierung eines delegierten Ministers, der die politische Verantwortung  übernimmt und zuständig für die Berücksichtigung der Verbraucherinteressen in allen politischen Bereichen ist.

Hinzu kommen Empfehlungen juristischer Natur wie die Schaffung der Möglichkeit von Sammelklagen, die Institutionalisierung der außergerichtlichen Schlichtung sowie die Erweiterung der europäischen Schlichtungsprozedur bei kleineren, grenzüberschreitenden Streitfällen bis 2.000 € auch auf nationale Ebene.

Auch beansprucht der Konsumentenschutz eine bessere finanzielle Unterstützung durch den Staat, da er nicht nur im Interesse seiner Mitglieder, sondern im Interesse aller Verbraucher handelt.

Die ULC setzt sich für die Wiedereinführung der automatischen Indexanpassung der Löhne und Gehälter ab dem 1.1.2015 ein und plädiert für die Beibehaltung des sogenannten harmonisierten Trinkwasserpreises.

Der Konsumentenschutz unterstreicht gegenüber dem „Formateur du Gouvernement“, dass er eine Mehrwertsteuererhöhung ablehnt, da eine solche vor allem die Haushalte mit schwachen Einkommen belasten würde. Eine globale Steuerreform darf die Mittelschicht nicht noch stärker belasten, da sie der Motor des Inlandskonsums ist.

Letztlich fordert die ULC, dass zielführende Maßnahmen in das Regierungsprogramm aufgenommen werden, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, dies sowohl zum Erwerb als auch zur Miete.

Mitgeteilt von der ULC am 28. Oktober 2013