ULC begrüsst die Schaffung eines Verbraucherschutzministeriums


ULC begrüsst die Schaffung eines Verbraucherschutzministeriums

Im Vorfeld der Wahlen von Oktober 2013 hatte die ULC den Parteien ihre Forderungen für einen verbesserten Verbraucherschutz unterbreitet.

Anschließend hatte sich der Konsumentenschutz an den vom Großherzog ernannten „Formateur du Gouvernement“ gewandt, um nochmals die Hauptforderungen, wie die Einrichtung eines Verbraucherschutzministeriums zu unterbreiten. Weitere Forderungen eher juristischer Natur, waren u.a. die Schaffung der Möglichkeit von Sammelklagen, die Institutionalisierung der außergerichtlichen Schlichtung sowie die Erweiterung der europäischen Schlichtungsprozedur bei kleineren, grenzüberschreitenden Streitfällen bis 2.000 € auf nationaler Ebene.

Die ULC stellt mit Genugtuung fest, dass das eben vorgestellte Regierungsabkommen endlich einer langjährigen Forderung der ULC nachkommt und die Bildung eines eigenständigen Verbraucherschutzministeriums vorsieht. Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, kommt dem Dialog zwischen Regierung und Konsumentenschutz eine enorme Wichtigkeit zu.

Des Weiteren sieht das Koalitionsprogramm die Garantie einer hohen Lebensmittelsicherheit sowie verschärfte Kontrollen vor, begleitet von Maßnahmen zur vollständigen Information der Verbraucher und einer Reform der Lebensmittelgesetzgebung.

Weitere Aspekte des Konsumentenschutzes, die in das Regierungsprogramm mit eingeflossen sind, betreffen die oben genannte Schaffung der Möglichkeit von Sammelklagen, der Datenschutz beim elektronischen Handel, der Schutz von Anlegern und Sparern sowie das Vorgehen gegen wettbewerbseinschränkende Geschäftspraktiken und unlauteren Wettbewerb.

Die ULC gratuliert dem neuernannten Verbraucherschutzminister zu seiner Nominierung und freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.

Mitgeteilt von der ULC am 5. Dezember 2013