Zum Gesetz des Haustürgeschäftes: Der Luxemburger Konsumentenschutz (ULC) und die Stëftung Hëllef Doheem klären Ihre Klienten auf.


Luxemburg, den 8. Juli 2014. Am heutigen Tag war der Luxemburger Konsumentenschutz (ULC) zu Gast bei der Stëftung Hëllef Doheem um die leitenden Führungskräfte über die Prinzipien des neuen Gesetzes über die Änderung des Verbraucherschutzgesetzes, das am 26. April in Kraft getreten ist, in Kenntnis zu setzen. Ziel dieses Treffens war wie schon beim Enkeltrick,  Anfang des Jahres, sämtliche Mitarbeiter aufzuklären, damit diese als sogenannte „Multiplikatoren“ die Klienten der Stiftung sensibilisieren.
Seit der erfolgreichen Präventionsarbeit zum Thema Enkeltrick mit der Polizei, die sich seit Februar bis Mai in Form von 16 Weiterbildungskursen in der gesamten Stiftung erstreckt hat, sind sowohl Mitarbeiter als auch Klienten offen was das Thema Sicherheit betrifft. Daher kam der Wunsch auch seitens der Mitarbeiter mehr Informationen über das Thema des Haustürgeschäftes zu erfahren und so die Klienten aufzuklären und dadurch zu schützen.
Frau Josiane Adams, Juristin beim Luxemburger Konsumentenschutz, ging bei dem Treffen auf die wichtigsten Punkte ein, auf die unsere Klienten und Mitarbeiter achten sollten.
Der Haustürverkauf ist seit dem 26. April 2014 erlaubt. Verbraucher, die nicht belästigt werden wollen, können einen Aufkleber mit der Aufschrift "Kee Colportage","Keine Haustürgeschäfte" an ihrer Eingangstür oder Klingel anbringen. Ohne Aufkleber erklärt sich der Verbraucher einverstanden, dass der Verkäufer an seiner Wohnstätte klingelt. Falls die Person den Verkäufer doch hineingelassen hat und sie jedoch feststellt, dass sie an dessen Angebot nicht interessiert ist, darf sie ihn auffordern, zu gehen.
Es besteht für den Verbraucher in jedem Fall ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen, falls ein Vertrag unterschrieben wurde.
Wenn ein Händler plötzlich vor der Tür steht, fühlen sich ältere, hilfsbedürftige oder kranke Menschen oftmals regelrecht überrumpelt, daher soll der Aufkleber als erste schützende Funktion haben, diese Händler klar darauf hinzuweisen, dass sie nicht willkommen sind. Zudem sind ältere Personen die oft alleinstehend sind, für diese Art von Verkäufern leichtgläubige Kunden, da sie sich oft von den vermeintlichen Angeboten verunsichern lassen.
Um diese Botschaft stiftungsweit zu verbreiten und alle Klienten zu erreichen, hat der Luxemburger Konsumentenschutz (ULC) der Stëftung Hëllef Doheem freundlicherweise 19.000 Aufkleber, welche vom  Wirtschaftsministeriums erstellt wurden, zur Verfügung gestellt. Die 25 Hilfs- und Pflegezentren wie auch die 3 nationalen Dienstleistungen werden in den nächsten Wochen diese Informationen an alle Mitarbeiter und Klienten weitervermitteln.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Luxemburger Konsumentenschutz:
55, rue des Bruyères
Tel: 43 60 22 201
Fax : 49 49 57
Email : ulc@pt.lu; www.ulc.lu