ULC fordert Luxair auf den Kerosinzuschlag endlich abzuschaffen!


Am Vorabend der „Vakanzfoire“ erinnert die ULC daran, dass die Luxemburgische Fluggesellschaft Luxair den Preis für Flugtickets durch einen sogenannten Kerosinzuschlag in der Vergangenheit mehrmals erhöht hat. Wiederholte Erhöhungen zwischen 2 und 4 € für den Hinflug, beziehungsweise das Doppelte für den Hin- und Rückflug, verkündete Luxair seinen Kunden im Februar 2011, im März 2011 und erneut im Januar 2012.

Da die Ölpreise seit Juli 2014 stetig sinken, fordert die ULC die Fluggesellschaft Luxair auf, die betreffenden Aufschläge endlich  zurückzunehmen.

Eine diesbezügliche Erklärung bleibt die Luxair ihren Kunden bis Dato schuldig.

Es gibt aber auch eine erfreuliche Nachricht für die Fluggäste: Flugticketpreise müssen bei Onlinebuchungen sofort erkennbar sein. Das heißt, der Ticketpreis im Internet muss samt Steuern und Gebühren angezeigt werden. Das schreibt eine EU-Verordnung seit Jahren vor. Der europäische Gerichtshof hat nunmehr darüber befunden zu welchem Zeitpunkt der Onlinebuchung diese komplette Preisangabe erfolgen muss. Der Endpreis muss bei jedem Flug von einem Flughafen aus der EU von Beginn an klar definiert sein, befanden die Richter des europäischen Gerichtshofes. Dies gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Flugverbindungen. Preistabellen ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge gehören damit der Vergangenheit an.


Mitgeteilt von der ULC am 15.1.2015