Die ULC lehnt die Einführung einer Spezialsteuer auf den Autohaftpflichtversicherungen entschieden ab!


Die ULC lehnt die angekündigte Einführung einer Spezialsteuer von 3 Prozent auf den Autohaftpflichtversicherungen entschieden ab! Wiederum sollen nach den drastischen Mehrwertsteuer- und anderen Taxenerhöhungen Anfang des Jahres die Endverbraucher beziehungsweise die Autofahrer zur Kasse gebeten werden. Der Konsumentenschutz stellt fest, dass mittlerweile schon reflexartig die Verbraucherpreise jedes Mal heraufgeschraubt werden, sobald es gilt ein Haushaltsdefizit zu kompensieren beziehungsweise wie in diesem Fall der Rettungsdienst reformiert werden soll. Eine diesbezügliche Politik ist für die ULC nicht akzeptabel. Der Konsumentenschutz fordert ein radikales Umdenken der politischen Verantwortlichen und dies vor allem aufgrund der derzeitigen günstigen Konjunkturlage, wo die Einnahmen um vielfältiges höher ausfallen, als noch vor etlichen Monaten eingeschätzt. Des Weiteren ist anzumerken, dass die angekündigte Taxenerhöhung der Autohaftpflichtversicherungen quasi zeitgleich mit der vom Wirtschaftsminister angekündigten längst überfälligen Indextranche Ende des Jahres erfolgte. Dies nennt man eine Politik mit der einen Hand geben und mit der anderen Hand direkt wieder zurücknehmen. Der Kaufkraft wird dies mit Sicherheit, vor allem für die Otto-Normal-Verbraucher nicht förderlich sein. Abschließend fordert die ULC ebenfalls die Versicherungsgesellschaften auf, diese Spezialsteuer entweder kostenneutral zu gestalten beziehungsweise zumindest nicht integral auf die Autohaftpflichtversicherungen der Endverbraucher nieder zu wälzen. Mitgeteilt von der ULC, am 3. August 2015