Die ULC ist enttäuscht über die neue EU Verbraucherkredit-Richtlinie (14/04/2009)


Vor kurzem hat der EU Ministerrat die Änderungen der bestehenden EU Richtlinie zum Verbraucherkredit abgesegnet. Es ist das Ende eines langwierigen Tauziehens im Laufe dessen enge Beratungen zwischen ULC und Regierung stattfanden und unsere langjährige Erfahrung beim Europäischen Parlament vorgetragen werden konnte. Bis Anfang 2010 muss unser bestehendes Gesetz, das weniger verbraucherschützend ist als die modernen Vorschriften in anderen Mitgliedstaaten, angepasst werden. Unsere Regierung hat sich beim Votum ihrer Stimme enthalten mit der Begründung, eine Gelegenheit sei verpasst worden um gleichzeitig eine weitreichende Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung zu erreichen. Ein zu groβer Spielraum würde den einzelnen Ländern überlassen.
Die ULC ist ebenfalls der Meinung, dass die Harmonisierungsfortschritte mit dem Ziel eines hohen Verbraucherschutzes, äuβerst gering sind. Die wichtigste Gesetzesänderung in Luxemburg betrifft die Widerrufsfrist, die es dem Verbraucher frei erlaubt innerhalb einer gewissen Zeit auf einen unterschriebenen Kreditvertrag zu verzichten. In Zukunft wird überall eine vierzehntägige Widerrufsfrist gelten, ein klarer Fortschritt gegenüber unserer heutigen Zweitagesfrist, die sich auf Kredite beschränkt die von Waren-/ Dienstleistungslieferanten angeboten werden. Die ULC bedauert es, dass die neue Richtlinie keine weiterreichende Harmonisierungsvorschriften enthält,
z.B. betreffend die individuelle Beratungspflicht von Verbrauchern, die Kontrolle ihrer Zahlungsfähigkeit um Überverschuldungen zu vermeiden, die Pflichten der Kreditvermittler oder die zivilen und strafrechtlichen Sanktionen. Dadurch dass es den einzelnen Ländern überlassen bleibt, ihre eigenen Standards festzulegen, werden weiterhin groβe nationale Unterschiede bestehen bleiben. Angesichts der Erfahrungen bei Finanzdienstleistungen fordert die ULC den Luxemburger Gesetzgeber auf sich nicht mit einer minimalen Umsetzung der Richtlinie zu begnügen und alles zu tun damit die Verbraucher von einem weitestgehenden Schutz profitieren.
Die ULC wirft dem EU Gesetzgeber vor, den Verbraucherschutz hauptsächlich auf eine Überflut von Informationspflichten zu beschränken. Alle Untersuchungen belegen jedoch, dass es den Verbrauchern äuβerst schwierig fällt, die Vielzahl von komplizierten technischen und juristischen Informationen zu verstehen, so dass sie oft doch nicht wissen was sie genau unterschreiben. Die EU versucht zwar, das Verständnis und auch den Wettbewerb dadurch zu erleichtern, dass überall in der Gemeinschaft die grundlegenden Informationen über ein Standardformular dem Verbraucher mitzuteilen sind. Die Verbraucherverbände begrüssen dies, aber sie bezweifeln ob der vorgesehene Inhalt die nötige Transparenz garantieren wird.
Die ULC ist der Meinung, dass die Ankurbelung des grenzüberschreitenden Kreditwesens auf keinen Fall zu Lasten der Rechtssicherheit der Verbraucher geschehen darf.

Howald, den 10.4.2008