Zu schön um wahr zu sein


Im Jahr 2005 wurde unter der Präsidentschaft Luxemburgs die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vom Europäischen Rat angenommen. Diese Richtlinie, die häufig auch als UCP-Richtlinie (unfair commercial practices) oder UGP-Richtlinie (unlautere Geschäftspraktiken) bezeichnet wird, ist eine sogenannte Maximalrichtlinie, die es den Mitgliedstaaten nicht gestattet, strengere Bestimmungen festzulegen, als sie bereits durch die Richtlinie erlassen worden sind.
Die Einführung gemeinsamer Vorschriften in der Europäischen Union, d.h. eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften hinsichtlich Verbraucherschutz und Geschäftspraktiken, unterstützt das Funktionieren des Binnenmarktes und vereinfacht es dem Verbraucher, grenzüberschreitend einzukaufen. Die Umsetzung dieser Richtlinie durch das Gesetz vom 29. April 2009 über Geschäftspraktiken wird als ein großer Schritt nach vorne im Bereich des Verbraucherschutzes erachtet.
Das Gesetz untersagt jegliche Geschäftspraktik, die in direkter Verbindung mit der Werbemaßnahme, dem Verkauf und der Lieferung einer Ware oder Dienstleistung steht und den wirtschaftlichen Interessen des Verbrauchers schaden könnte. Darüber hinaus gilt sie für jedes Stadium der Vermarktung einer Ware oder Dienstleistung, d.h. vor, während und nach dem Verkaufsangebot und beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen.
Was ist eine Geschäftspraktik?
Der Begriff „Geschäftspraktik“ bezeichnet jegliche geschäftliche Tätigkeit, Unterlassung, Verhaltensweise, Maßnahme oder Kommunikation, einschließlich Werbung und Marketing eines Gewerbetreibenden, in Bezug auf das Angebot, den Verkauf oder die Bereitstellung einer Ware oder Dienstleistung für den Verbraucher.
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Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten des Wirtschaftsministeriums:
Les pratiques commerciales déloyales
Journées du consommateur 2010

(Quelle : Ministerium für Wirtschaft und Aussenhandel)