Arztbesuch und Krankenhausaufenthalt im Ausland


Sie sind unterwegs im europäischen Ausland und müssen unvorhergesehenermaßen medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Sie werden von ihrem behandelnden Arzt in Luxemburg zu einem Spezialisten im Ausland geschickt. Sie bevorzugen einen stationären Krankenhausaufenthalt im Ausland. Im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs üben Sie damit die Freiheit aus, sich zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in einen anderen Staat zu begeben. Doch welche Formalitäten müssen Sie in diesen Fällen berücksichtigen zwecks Rückerstattung der Kosten seitens der gesetzlichen Krankenkasse? Welchen Betrag erstattet die Krankenkasse?
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