Gaunereien - Vorsicht Falle!


Es gibt keine juristische Definition der Gaunerei. Obwohl es also nicht so einfach ist, eine Praxis mit Leichtigkeit als Gaunerei zu charakterisieren, so können doch verschiedene Konzepte diesen Begriff veranschaulichen.
Welche Form eine Gaunerei auch immer haben mag, sie ergibt sich doch stets aus einem festen und organisierten Willen, den Verbraucher zu täuschen. Wenn die maßgeblichen, nach dem Strafgesetzbuch definierten Elemente vereint sind, spricht man von Betrug, von Vertrauensbruch oder von Gaunerei, der beziehungsweise die eine Geld- oder gar eine Gefängnisstrafe nach sich zieht. Wenn dies nicht der Fall ist, liegt oftmals ein betrügerisches Verhalten vor, das einer anderen gesetzlichen Bestimmung unterliegen kann, wie zum Beispiel dem Gesetz über den elektronischen Handel oder die irreführende Werbung.
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