Nicht im Interesse der Konsumenten…!


Mit riesigen Schritten geht wieder ein bewegtes Jahr dem Ende entgegen. Ein nicht gerade rosiges Jahr für die Verbraucher. Zu oft wurden die Konsumenten zur Kasse gebeten und daran wird sich, trotz Steuerreform, auch im kommenden Jahr, nicht allzu viel ändern. Wenn die Steuerreform auch in die richtige Richtung zielt, hätte man sich etwas mehr erwarten können. Vor allem, da diese Reform praktisch durch die verschiedenen TVA- und Taxenerhöhungen sowie Sparmaßnahmen von den Verbrauchern vorfinanziert wurde, nach dem Motto, mit der einen Hand geben und mit der anderen wieder wegnehmen.

Auch für das kommende Jahr sind schon manche Erhöhungen vorgesehen, wie z.B. die Einführung einer 3% Spezialsteuer auf den Autohaftpflichtversicherungen. Nicht zu vergessen sind drastische Tariferhöhungen der Finanzinstitute für Dienstleistungen und Verwaltungsgebühren. Jene versuchen so den Ausfall von Zinsen zu kompensieren, was bekanntlich am einfachsten über den Weg des Abzockens der Verbraucher funktioniert.

Die Gutscheinfalle ist ebenfalls etwas worauf der Verbraucher achten sollte, vor allem jetzt so kurz vor den Feiertagen. Gestresst rennt er durch die Einkaufstempel, um Geschenke für die Familie beziehungsweise seine Liebsten zu besorgen. Da fällt die Wahl immer öfters auf einen Einkaufsgutschein beziehungsweise eine Geschenkkarte.

So weit, so gut, doch manchmal kommt es im Nachhinein zu einer bitteren Überraschung, vor allem dann, wenn auf dem Gutschein ein Ablaufdatum steht, das überschritten ist, oder eventuell gar kein Gültigkeitsdatum darauf steht und das Geschäft die Annahme des Gutscheines verweigert. So haben in den vergangenen Jahren die Reklamationen in unserer Rechtsabteilung zugenommen, was die ULC dazu bewogen hat Anfang des Jahres eine Initiative zu starten.

Es kann und darf nicht sein, dass der Verbraucher etwas bezahlt ohne irgendeine Gegenleistung zu erhalten. Dies ist eine Bereicherung des Verkäufers, wo sowohl der Käufer als auch der Benutzer die Leidtragenden sind.

Um eben diesem „Spielchen“ der Ausnutzung des Verbrauchers ein Ende zu setzen, fordert die ULC eine klare gesetzliche Regelung. In diesem Sinne hatte die ULC schon Anfang des Jahres dem Wirtschaftsminister konkrete Vorschläge unterbreitet, ohne aber bisher eine vielversprechende Antwort zu erhalten. Wie so oft müsste man dieses Problem studieren und weitere Informationen einholen.

Weil wir nun wieder kurz vor den Feiertagen am Jahresende stehen, hat der Konsumentenschutz dem Wirtschaftsminister erneut einen Brief zukommen lassen, ob und inwieweit bisher etwas in dieser Angelegenheit unternommen wurde. Beim Schreiben dieser Zeilen lag seitens des Wirtschaftsministeriums noch keine Antwort vor. Die ULC ist fest gewillt, den Druck weiterhin aufrecht zu erhalten und wenn bis zum Ende dieser Legislaturperiode kein Fortschritt zu verzeichnen ist, wird der Konsumentenschutz bei den nächsten Wahlen im Oktober 2018 alle Parteien mit dieser Frage konfrontieren.

Wie könnte eine diesbezügliche Regelung aussehen?

Die ULC plädiert für eine vernünftige Mindestdauer von drei Jahren, wo sowohl das Einkaufs- als auch das Gültigkeitsdatum auf dem Gutschein vermerkt sein müssten. Wenn aber trotzdem kein Datum auf den Gutscheinen vermerkt wäre, müsste das Geschäft beziehungsweise der Betrieb den Gutschein solange akzeptieren, wie dieser besteht. Unserer Meinung nach, könnte nur so eine weitere Ausnutzung des Konsumenten verhindert werden.

Außerdem hat das Wirtschaftsministerium, das schon vor vier Jahren die Finanzkonvention mit der ULC kürzte und sich nicht unbedingt durch eine konsumentenfreundliche Politik auszeichnet, nun ebenfalls die ULC bei der außergerichtlichen Schlichtung von Verbraucherstreitfällen außen vor gelassen, obschon die Einbeziehung der Verbraucherverbände in einigen anderen Ländern positive Früchte trägt. Dazu kommt noch die einseitige Darstellung anlässlich einer vom Ministerium abgehaltenen Pressekonferenz ohne überhaupt ein einziges Wort über die jahrzehntelange wichtige Arbeit der ULC zu verlieren. So kann man einer großen Verbraucherschutzorganisation mit 44.000 Familienmitgliedern, sei es nun bewusst oder auch unbewusst großen Schaden zu führen. Wir werden darauf zurückkommen.

Zudem reiht sich noch eine weitere schlechte Nachricht seitens der Regierung an, da unsere Konvention mit dem Staat wiederum, und dies trotz der vom Staatsminister in Aussicht gestellten Erhöhung für 2017 nicht erhöht wird. Auf die ULC kommen weitere zusätzliche Ausgaben zu, weil verschiedene Renovierungsarbeiten an den Gebäulichkeiten unvermeidbar sind. Wir möchten unseren Mitgliedern weiterhin eine qualitativ hochwertige Dienstleistung anbieten. Doch unsere Finanzkonvention liegt auf dem gleichen Niveau wie im Jahre 2004, wohlbemerkt nicht Index berücksichtigt.

Am Ende dieses Jahres, möchte ich allen Mitgliedern an dieser Stelle für Ihre Treue und ihr Vertrauen zur ULC danken. Wir haben uns auch in diesem Jahr bemüht allen Anfragen gerecht zu werden, um die anstehenden Probleme optimal zu lösen. Wir werden uns auch im kommenden Jahr bemühen durch großes Engagement, die an uns gestellten Erwartungen zu erfüllen.

Abschließend wünsche ich und das ganze ULC-Team allen Mitgliedern sowie allen Verbrauchern frohe und geruhsame Feiertage sowie ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2017.

Nico Hoffmann
Präsident der ULC