Union Luxembourgeoise des Consommateurs nouvelle a.s.b.l.

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Ich schreibe Ihnen, da ich meinen ULC-Beitrag über Internet zahlen möchte. (Wegen Problemen am Arbeitsplatz hatte ich meinen Beitrag nicht gezahlt.). Haben Sie einen Sondertarif für Personen, die bei der ADEM eingeschrieben sind ?   05/10/2017

ULC Antwort

Nein, da es sich um den bescheidenen Beitrag von 70€ handelt. Zwischen Februar und Juni erhalten Sie bis zu 3 Zahlungserinnerungen, und Sie werden erst nach Ablauf dieser Frist aus unserer Mitgliederdatei gestrichen.

Ich habe mich scheiden lassen und frage mich jetzt, wer die Karte behalten darf?   22/01/2014

ULC Antwort

Im Fall einer Scheidung, behält der erste Antragstelle die Kartennummer, der Ex-Partner muss sich innerhalb der nächsten 6 Monate melden um seine Rechte zu behalten (d.h. die Karenzzeit entfällt), es wird ihm aber eine neue Nummer zugeteilt.

Ich habe festgestellt, dass ich seit Jahren keine Post mehr von Ihnen bekomme. Ich gehe also davon aus, dass ich nicht mehr Mitglied bin. 20/03/2012

ULC Antwort

Sie sind in der Tat seit über zwei Jahren (einbegriffen dieses Jahr) von unserer Mitgliederliste gestrichen. Sie können einen Jahresbeitrag nachzahlen aber nur wenn ein triftiger Grund vorliegt (z.B. nicht registrierte Adressänderung). Sollte der Zeitpunkt der letzten Zahlung eines Mitgliedsbeitrags aber länger zurückliegen, gelten Sie als neues Mitglied ab dem Zahlungsdatum. Sie unterliegen damit einer neuen Karenzzeit. Eine Rückübernahme der ausgelistet Mitglieder ist einer neuen Wartezeit auf 6 Monate (1. Ausfahrt) bzw. 12 Monate (zweite Ausfahrt) erweitert.

 

Sie haben den Mitgliedsbeitrag diesen Monat von meinem Konto abgebucht, ich hatte aber leider vergessen Ihnen zu sagen, dass ich nicht mehr Mitglied bleiben möchte. Können Sie mir den Beitrag zurücküberweisen?   20/03/2012

ULC Antwort

Mitglieder, die ihren Beitrag per Einzugsermächtigung SEPA zahlen, verfügen über eine achtwöchige Frist um ihre Kündigung einzureichen gemäß den Bedingungen der Vereinbarung mit Ihrer Bank.

Bei Mitgliedern, die den Beitrag per Banküberweisung, Digicash zahlen wird hingegen davon ausgegangen, dass das Ausstellen der Überweisung ganz bewusst erfolgte: in diesem Fall ist keine Rückerstattung möglich. Wir werden Sie für nächstes Jahr von der Liste streichen.

 

Ich habe Ihren Brief erhalten, in dem ich darauf hingewiesen werde, dass mein Beitrag fällig ist. Das überrascht mich, da ich von Ihrem Angebot im Juni profitiert habe, um Mitglied zu werden. Mein Beitrag für für dieses Jahr müsste somit den Zeitraum bis Juni nächstes Jahr abdecken. Können Sie mir das bestätigen?       20/03/2012

ULC Antwort

Die Beiträge sind jeweils für das laufende Jahr geschuldet, das dem Kalenderjahr entspricht (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember), unabhängig vom Zahlungsdatum des neuen Mitglieds.

Ich schreibe Ihnen wegen meiner Eintragung als Mitglied. Gestern habe ich mich online bei Ihrer Vereinigung eingeschrieben. Ich möchte wissen, ab wann bin ich jetzt Mitglied? 20/03/2012

ULC Antwort

Ihr Beitritt wird bei Zahlungseingang wirksam.

Können Sie mir bitte sagen, wie ich Mitglied der ULC werden kann und ab wann ich in den Genuß Ihrer Leistungen komme?   20/03/2012

ULC Antwort

Um Fragen zu beantworten stehen wir Ihnen sofort zur Verfügung. Eine sechsmonatige Karenzzeit gilt hingegen für die Übernahme von 50% der Kosten (für Gerichtssachverständige oder Rechtsanwaltshonorare). Es reicht, wenn Sie uns Ihren Namen und Ihre Adresse per Telefon, Post oder E-Mail mitteilen, wir werden Ihnen dann die Formulare zuschicken. Sie können ebenfalls den Mitgliedsbeitrags mit VISA oder MASTERCARD über unser gesichtertes Onlinezahlingsmodul bezahlen. http://ulc.lu/de/contact/membre_adh.asp

Meine Eltern sind seit einigen Jahren Mitglied und ich möchte mich auch einschreiben. Bin ich Mitglied unter ihrer Karte oder muss ich mich als neues Mitglied einschreiben?   20/03/2012

ULC Antwort

Wenn Sie an der gleichen Adresse wohnen und kein eigenes Einkommen haben, können Sie von der Karte Ihrer Eltern profitieren. Wenn Sie aber unter einer anderen Adresse wohnen, halten Sie Ihre Mitgliedschaft aufrecht (d.h. die Karenzzeit entfällt), wenn Sie sich selbst innerhalb von sechs Monaten ab dem Umzug einschreiben.