Das Recht der Flugpassagiere


Eine europäische Verordnung bringt jetzt die unterschiedlichen Gesetzgebungen in diesem Bereich miteinander in Einklang. Es handelt sich um die Verordnung EG 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 11. Februar 2004, die gemeinsame Regeln festlegt betreffend die Entschädigung und die Unterstützung der Fluggäste bei Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung eines Flugs.

Auf wen ist diese Verordnung anwendbar?

  • auf abflugbereite Passagiere in einem Flughafen auf dem Gebiet der Europäischen Union;
  • auf abflugbereite Passagiere in einem Flughafen außerhalb der Europäischen Union, deren Ziel ein Flughafen in der Europäischen Union ist, wenn der Flug durch ein Luftfahrtunternehmen aus der EU durchgeführt wird.

Was versteht man unter Nichtbeförderung?
Man spricht von Nichtbeförderung, wenn ein Luftfahrtunternehmen einen Fluggast zurückweist, auch wenn dieser sich rechtzeitig am Flughafen eingefunden hat und über eine bestätigte Buchung verfügt.
Wenn Sie sich in einer solchen Lage befinden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können freiwillig verzichten und den Flug nicht antreten, und im Gegenzug bestimmte Leistungen mit dem Luftfahrtunternehmen vereinbaren. Zudem müssen Sie mit einem Ersatzflug an Ihren Zielflughafen befördert werden;
  • Sie lehnen den freiwilligen Verzicht ab, aber die Fluggesellschaft lässt Sie dennoch nicht an Bord. Abgesehen vom fälligen Ersatzflug muss das Luftfahrtunternehmen Ihnen eine Entschädigung von 250 € bei Flügen bis zu 1.500 km zahlen; 400 € bei innergemeinschaftlichen Flügen von über 1.500 km und bei allen anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 km; 600 € bei allen übrigen Flügen.

Das Luftfahrtunternehmen muss Ihnen Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten, sowie zwei Telefonanrufe.

Wann spricht man von Annullierung?

Man spricht von Annullierung wenn ein ursprünglich vorgesehener Flug, für den mindestens ein Platz reserviert wurde, nicht durchgeführt wird.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen Ersatzflug anbieten sowie Mahlzeiten, Erfrischungen und Telefonanrufe.

  • Wenn die Annullierung spät erfolgte, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung (250 € bei Flügen bis zu 1.500 km; 400 € bei innergemeinschaftlichen Flügen von über 1.500 km und bei allen anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 km; 600 € bei allen übrigen Flügen).

Wann spricht man von großer Verspätung?
Man spricht von großer Verspätung wenn diese über zwei Stunden beträgt bei Flügen bis zu 1.500 km; 3 Stunden bei innergemeinschaftlichen Flügen von über 1.500 km und bei allen anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 km; 4 Stunden oder mehr bei allen übrigen Flügen.
Bei großer Verspätung muss die Fluggesellschaft Ihnen Mahlzeiten, Erfrischungen und Telefonanrufe anbieten, sowie gegebenenfalls auch die Übernachtungskosten übernehmen.
Anspruch auf Ausgleich auch für verspätete Flüge :
Der Europäische Gerichtshof hat am 19. November 2009 entschieden, dass Passagiere einen Ausgleichsanspruch geltend machen können wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden. Der Ausgleichsanspruch ist mit dem der annullierten Flüge gleichzustellen. Eine solche Verspätung führt allerdings dann nicht zu dem Ausgleichsanspruch wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht.