Die Garantien


Es gibt die unterschiedlichsten Formen von Garantien. Einerseits handelt es sich um die vom Gesetzgeber vorgesehenen Garantien, andererseits um die frei ausgehandelten und vertraglich zugesicherten Garantien, die kaufmännischen Garantien.
Bei den gesetzlichen Garantien gilt es einen Unterschied zu machen zwischen Garantien für Verbrauchsgüter und Garantien für Immobilien.
Die Garantien für Verbrauchsgüter
Die Artikel L.212-1 bis L.212-13 des neuen Verbraucherkodex sagen: „Diese Bestimmungen gelten für Kaufverträge beweglicher körperlicher Gegenstände, die zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher abgeschlossen werden, einschließlich der Lieferverträge für anzufertigende oder herzustellende bewegliche Gegenstände. Diese Bestimmungen gelten aber nicht für Gegenstände die aufgrund einer gerichtlichen Maßnahme verkauft werden, für Strom, Wasser und Gas sofern sie nicht in bestimmten Volumen und Mengen abgefüllt sind (Gas-, Wasser- oder Stromlieferungen über Netzanschluss).
Der Gewerbetreibende ist zur Lieferung einer vertragsgemäßen Ware verpflichtet, und er haftet für Vertragswidrigkeiten bei der Lieferung, auch wenn diese ihm unbekannt waren. Der Gewerbetreibende haftet auch für Vertragswidrigkeiten die sich aus der Verpackung, den Montageanleitungen oder der Installation ergeben, sofern diese zu seinen Lasten sind oder unter seiner Verantwortung erfolgten. Der Gewerbetreibende haftet ebenfalls für die öffentlichen Erklärungen des Herstellers oder seines Vertreters, es sei denn er könnte nachweisen, dass er besagte Erklärung nicht kannte und sie nach vernünftigem Ermessen nicht kennen konnte.“
Wenn eine Ware vertragswidrig ist, kann der Verbraucher vom Gewerbetreibenden im Prinzip die Rückerstattung des Preises gegen Rückgabe der Ware, oder die Rückerstattung eines Teils des Preises verlangen. Der Verbraucher kann aber keine Rückerstattung verlangen, wenn der Gewerbetreibende die Ware ersetzt oder repariert. Der Verbraucher hingegen kann die Reparaturen oder das Ersetzen nur dann verlangen, wenn diese Lösung keine übertriebene Belastung des Gewerbetreibenden im Vergleich zu anderen Reparaturarten darstellt. Bei einer unbedeutenden Vertragswidrigkeit kann der Kauf aber nicht einfach aufgelöst werden. Der Verbraucher kann die Garantie innerhalb von zwei Jahren nach dem Lieferdatum der Ware geltend machen. Nach einer Frist von sechs Monaten muss der Verbraucher allerdings den Nachweis darüber erbringen, dass die Vertragswidrigkeit zum Zeitpunkt der Warenlieferung bereits vorlag, und dass der Fehler somit nicht auf falschen Gebrauch oder verkehrte Handhabung durch den Verbraucher zurückzuführen ist. 
Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Laufzeit der Garantie bei Gebrauchtwaren zwar kürzer sein kann, aber sie muss sich über mindestens ein Jahr erstrecken. Bei Autos ist eine verkürzte Laufzeit der Garantie nur dann möglich, wenn die Erstzulassung des Fahrzeugs länger als ein Jahr zurückliegt.  
Es ist wesentlich, alle Rechnungen aufzubewahren. Wenn Sie nämlich keine Rechnung vorlegen können, kann der Gewerbetreibende Ihnen die Reparatur auf Garantie verweigern, da Sie das Kaufdatum der beanstandeten Ware nicht nachweisen können.
Die kaufmännischen Garantien
Es handelt sich um eine zusätzliche vertragliche Garantie, die Ihnen vom Gewerbetreibenden zugestanden wird. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Gewerbetreibende für die Vertragsmäßigkeit der von ihm vertriebenen Verbrauchsgüter haftet, aber die kaufmännische Garantie ist nicht vorgeschrieben. Der Gewerbetreibende kann Ihnen beispielsweise eine kostenlose Erweiterung der Garantie anbieten, oder Ihnen diese Erweiterung gegen Zahlung eines bestimmten Betrags vorschlagen. Dabei muss man die Garantiebestimmungen genau durchlesen um zu ermitteln, was nun durch diese Garantie abgedeckt wird und was nicht.
Achtung: bei Verkäufen zwischen Privatpersonen braucht der Verkäufer seinem Vertragspartner überhaupt keine Garantie zu gewähren. Sie müssen die gewünschte Ware somit vor dem Kauf genau begutachten, denn sobald der Kauf abgeschlossen ist können Sie nicht mehr gegen den Verkäufer vorgehen, es sei denn die Ware weist einen verborgenen Mangel auf, d.h. einen Mangel, der trotz der gebotenen aufmerksamen Prüfung nicht festzustellen war und sich erst später beim Gebrauch zeigt. Oder, um die in der Rechtsprechung gebräuchliche Formel anzuwenden, einen Mangel, der nicht für einen Laien erkennbar ist, der durchschnittliche Sorgfalt walten lässt.
Die Garantien für Immobilien
Diese Garantien unterscheiden sich, je nachdem ob es sich um den Verkauf einer Immobilie, einen Neubau oder den Verkauf auf Teilzahlungsbasis je nach erreichtem Bauzustand handelt. Der Vertragsart entsprechend unterscheiden die Garantien zwischen einem Mangel am Rohbau oder an kleinen Bauelementen, oder verborgenen Mängeln, und der Augenblick an dem der Mangel auftritt hat in den einzelnen Vertragsarten unterschiedliche Folgen. In diesem Zusammenhang wird die ULC Ihnen demnächst eine Broschüre unter dem Titel „Das Baurecht“ zur Verfügung stellen.