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New 04/2023

EU-Report: Fake-Honig überschwemmt den Markt

Jeder zweite in die EU importierte Honig ist möglicherweise gefälscht. Das Labor der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) hat im Auftrag der Europäischen Kommission in die EU eingeführten Honig untersucht.

Das erschreckende Ergebnis: Von 320 gezogenen Honigproben war fast die Hälfte (46 Prozent) „verdächtig, nicht den EU-Honig-Richtlinien zu entsprechen“, also gepanscht zu sein. In den betroffenen Proben wurden Zuckersirupe unter anderem aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben gefunden. Das ist nach EU-Recht verboten.

„Wer Honig kauft, bekommt auch Honig – diese Gewissheit ist in Europa leider keine Selbstverständlichkeit: Verbraucher haben jahrelang gefälschten Honig in Supermärkten gekauft, ohne es zu wissen“, erklärte Chris Methmann, Geschäftsführer von foodwatch Deutschland. „Die Betrüger nutzen die Lücken in der Lebensmittelüberwachung schamlos aus. Erst mit moderneren Analysemethoden können Kontrollbehörden Fälschungen erkennen und dafür sorgen, dass sie vom Markt verschwinden.“

Lukratives Geschäft

Die Quote der Fälschungen ist mit 46 Prozent etwa drei Mal so hoch wie während des letzten EU-Kontrollberichts 2017. Damals lag der Anteil der beanstandeten Proben bei lediglich 14 Prozent. Ein möglicher Grund: In der Vergangenheit verdünnten die Betrüger den Honig mit Zuckersirupen aus Maisstärke oder Zuckerrohr. Mittlerweile verwenden sie jedoch Sirupe, die hauptsächlich aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben hergestellt werden – ein Betrug, der derzeit von den meisten Laboren technisch nicht entdeckt werden kann.

Die EU importiert jährlich 175.000 Tonnen Honig aus Drittländern.

Der Honig-Betrug ist lukrativ: Im Durchschnitt kostet nach Europa eingeführter Honig 2,17 Euro pro Kilo, während Zuckersirupe aus Reis zwischen 0,40 und 0,60 Euro pro Kilo kosten. Die EU importiert jährlich 175.000 Tonnen Honig aus Drittländern. Damit ist die EU nach den Vereinigten Staaten der zweitgrößte Honigimporteur der Welt – und deckt damit 40 Prozent des Verbrauchs. foodwatch schätzt, dass in der EU jedes Jahr 80.000 Tonnen gefälschter Import-Honig verkauft wird. Da Betrug jedoch auch innerhalb der EU stattfindet, sei die Gesamtzahl des verbotenen Honigs im europäischen Handel deutlich höher.


Lebensmittelverpackungen

Verbraucher sorgen sich um Schadstoffe

Lebensmittel kommen bei der Herstellung, der Verpackung, der Lagerung, der Zubereitung und dem Verzehr mit Materialien in Berührung, die gesundheitsschädliche Stoffe wie Weichmacher und Bisphenole enthalten. Diese Stoffe können in Lebensmittel übergehen. Über die Risiken, die mit diesen Stoffen verbunden sind, fühlen sich die Verbraucher nicht ausreichend informiert, wie eine europaweite Umfrage zeigt.

Befragt wurden dabei Verbraucher aus elf europäischen Ländern (Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Italien, Niederlande, Norwegen Portugal, Slowenien und Spanien) zu ihrer Einstellung, ihren Erfahrungen und ihrem Risikobewusstsein im Zusammenhang mit Lebensmittelverpackungen und Lebensmittelkontaktmaterialien.

Nicht verständlich oder nicht gut lesbar

Mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) gibt an, „wenig oder gar nicht“ über Schadstoffe informiert zu sein, die aus Verpackungen in Lebensmittel übergehen können. Viele der Befragten sind der Meinung, dass die Informationen zum Gebrauch von Lebensmittelverpackungen und Küchenutensilien nicht verständlich (67 Prozent) oder nicht gut lesbar (63 Prozent) sind.

Rund 75 Prozent der Befragten kennen zwar das Glas-Gabel-Symbol, aber nur 29 Prozent wissen, dass dieses Materialien kennzeichnet, die für den Lebensmittelkontakt geeignet sind. Viele glauben, dass es für „spülmaschinengeeignet“ steht.

Rund 40 Prozent der Befragten fällt es daher schwer zu erkennen, ob Lebensmittelverpackungen und -behältnisse sicher für den Gebrauch sind. Viele Verbraucher (70 Prozent) sorgen sich zudem vor gesundheitlichen Auswirkungen durch in Lebensmittelverpackungen enthaltene Chemikalien. Daher sprechen sich 88 Prozent der befragten Verbraucher für ein gesetzliches Verbot von Chemikalien in Verpackungen und Küchenutensilien aus, die in Lebensmittel übergehen könnten, selbst bei nur geringem Gesundheitsrisiko.


EU-Kommission

Neue Regeln für bestimmte Lebensmittel

Für eine gesündere Ernährung und weniger Lebensmittelverschwendung: Die EU-Kommission will die geltenden Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrarlebensmitteln wie Obst und Gemüse, Fruchtsäfte und Konfitüren, Honig, Geflügel und Eier überarbeiten.

Die Kommission hat unter anderem folgende Vorschläge unterbreitet:

Ursprungskennzeichnung: Klarere, verbindliche Vorschriften für die Ursprungskennzeichnung von Honig, Schalenfrüchten und getrockneten Früchten, gereiften Bananen sowie behandeltem, verarbeitetem und geschnittenem Obst und Gemüse. Das Etikett muss die Angabe des Ursprungslands – bzw. im Falle von Mischungen der Ursprungsländer – enthalten. Durch diese Angaben wird die Transparenz für die Verbraucher erhöht. Zudem dürfte dies auch die Produktion dieser Erzeugnisse in der EU fördern.

Lebensmittelverschwendung: Hier betreffen die vorgeschlagenen Überarbeitungen sowohl Lebensmittelverschwendung als auch Verpackungsabfälle. So soll zum Beispiel sogenanntes „unansehnliches“ Obst und Gemüse (mit äußerlichen Mängeln, aber noch für den lokalen/unmittelbaren Verzehr geeignet), das vor Ort und direkt von den Erzeugern an die Verbraucher verkauft wird, von der Einhaltung der Vermarktungsnormen ausgenommen werden. Durch besondere Herausstellung, dass es sich um frisches Obst und Gemüse handelt, könnten Verbraucher mehr Möglichkeiten erhalten, solches Obst und Gemüse zu erschwinglicheren Preisen zu kaufen, was auch den an kurzen Versorgungsketten beteiligten Erzeugern zugutekäme.

Verpackung: Erzeugnisse, die gespendet werden sollen, können von den wichtigsten Kennzeichnungsvorschriften ausgenommen werden. Dies würde den bürokratischen Aufwand und den Kennzeichnungsaufwand verringern und somit die Spendenbereitschaft der beteiligten Akteure erhöhen.

Fruchtsäfte: Es soll möglich sein, Fruchtsäfte mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ zu versehen, um klarzustellen, dass sie im Gegensatz zu Fruchtnektaren per Definition keine zugesetzten Zucker enthalten dürfen, was den meisten Verbrauchern nicht klar ist. Um der wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach Erzeugnissen mit niedrigerem Zuckergehalt gerecht zu werden, wäre es erlaubt, auf dem Etikett neuformulierter Fruchtsäfte die Angabe „zuckerreduzierter Fruchtsaft“ aufzuführen.

Konfitüren und Marmeladen: Der Mindestfruchtgehalt von Konfitüren wird von 350 Gramm auf 450 Gramm (für die Qualitätsklasse „Extra“ auf 550 Gramm) pro Kilogramm Fertigerzeugnis angehoben. Durch die generelle Anhebung des Fruchtgehalts bekämen die Verbraucher künftig Erzeugnisse mit weniger freien Zuckern und mehr Früchten. Die bisher nur für Konfitüren aus Zitrusfrüchten zugelassene Bezeichnung „Marmelade“ dürfte künftig für alle Konfitüren verwendet werden, da die Möglichkeit vorgesehen wird, den Namen des Erzeugnisses an die lokal am häufigsten verwendete Bezeichnung anzupassen.

Eier: Solarpaneele dürfen nun in Außenbereichen von Freilandhaltungssystemen genutzt werden. Dies wird die Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen fördern. Ferner soll die Kennzeichnung von Eiern künftig direkt im landwirtschaftlichen Betrieb erfolgen, was die Rückverfolgbarkeit verbessern würde.


Passwortsicherheit

Online-Anbieter müssen nachbessern

Ob E-Mail-Provider, soziale Netzwerke oder Online-Shops – überall haben Nutzer heutzutage ein Konto. Starke Passwörter sollen diese vor dem ungewollten Zugriff durch Fremde schützen. Doch viele Menschen setzen zum Schutz ihrer Accounts noch immer auf zu schwache Passwörter – und viele Online-Anbieter lassen dies zu. Anlässlich des Welt-Passwort-Tages am 4. Mai hat die Verbraucherzentrale NRW eine branchenübergreifende Marktstichprobe verschiedener, nutzerstarker Online-Anbieter zur Umsetzung von Passwortrichtlinien durchgeführt.

„Die Anforderungen an die zu vergebenden Passwörter fallen unterschiedlich und bei vielen Anbietern eindeutig zu niedrig aus“, sagt Ayten Öksüz, Expertin für Digitalisierung und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. „Online-Anbieter sollten sich in der Verantwortung sehen, auf ihren Plattformen höhere Anforderungen an Passwörter zu implementieren, um die Nutzung starker Passwörter bei der Einrichtung eines Kundenkontos zu erwirken.“

Kombinationen wie „12345678“ und „password“ werden noch immer häufig als Passwort genutzt. Die Marktstichprobe der Verbraucherzentrale NRW bestätigt, dass einige Anbieter diese Passwörter immer noch zulassen. „Passwörter wie diese sind zwar beliebt, öffnen Kriminellen aber allzu leicht Tür und Tor. Das darf nicht sein“, so Öksüz.

Grundsätzlich gilt: Je länger ein Passwort, desto stärker ist es. Hat es mindestens 20 bis 25 Zeichen, reichen zwei Zeichenarten. Bei weniger Zeichen (aber mindestens acht) sollte es dafür komplexer sein, also aus vier Zeichenarten bestehen (Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen). Die Marktstichprobe zeigt: Diese Anforderungen erfüllen gerade einmal zwei der 48 geprüften Anbieter. Bei 33 Anbietern beträgt die Mindestlänge zwar acht Zeichen, jedoch reichen hier bei der überwiegenden Mehrheit nur ein bis zwei verschiedene Zeichenarten zur Erstellung eines Passwortes aus. Alarmierend: Neun Anbieter erlauben sogar Passwörter von nur sechs Zeichen und einer Zeichenart (z.B. Kleinbuchstaben).

Feedback mitunter irreführend

Erfüllt das gewählte Passwort nicht die Kriterien des Anbieters, bekommen Nutzer bei allen Anbietern eine entsprechende Meldung angezeigt (zum Beispiel „Das Passwort ist zu kurz“). Viele Anbieter geben darüber hinaus auch Feedback zum Sicherheitsniveau des gewählten Passworts. Das geschieht entweder über eine Checkliste oder mit einer Art Ampelsystem, das je nach Sicherheitsniveau des Passwortes einen roten (schwach), gelben (mittel) oder grünen (stark) Balken anzeigt.

Allerdings ist in einigen Fällen trotzdem das Anlegen eines Accounts mit einem – teilweise sogar aus Sicht des Anbieters – nur mittelstarken Passwort möglich. Zudem fällt auf: Wird ein Passwort als stark eingestuft, erfüllt es in einigen Fällen lediglich die Vorgaben des jeweiligen Anbieters – nicht aber unbedingt die gängigen Mindeststandards. „Das kann für Nutzer:innen irreführend sein“, so Öksüz. „Anbieter sollten sich beim Nutzer-Feedback zur Passwortsicherheit an den gängigen Empfehlungen für starke Passwörter orientieren.“

Ein Passwort sollte möglichst lang sein und aus mehreren Zeichenarten bestehen.

 

 

22/05/2023