Nachrichten


News 2/2024

In den USA
Tesla korrigiert Angaben zur Reichweite

Die US-Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) setzt Hersteller von E-Autos mächtig unter Druck. Tesla hat aufgrund einer neuen EPA-Richtlinie die Reichweitenangaben für seine gesamte Fahrzeugpalette senken müssen. Nach Medienberichten sollen die Angaben zu optimistisch beworben worden sein. Der Nachrichtenagentur Reuters fielen die Änderungen bei der Reichweite bei einem Vergleich mit früheren Website-Daten des Unternehmens auf.

Die neuen EPA-Vorschriften, die bereits 2022 beschlossen wurden, fordern, dass die Reichweite von E-Autos in ihrem Standardmodus angegeben wird. Die Auswirkungen dieser Änderung sind bei verschiedenen Tesla-Modellen unterschiedlich. Zum Beispiel wurde die Reichweite des Model X Plaid von 333 auf 326 Meilen gesenkt, während beim Model S Plaid ein Rückgang von 396 auf 359 Meilen zu verzeichnen ist. Diese Anpassungen haben nicht nur Einfluss auf Tesla, sondern auch auf andere E- Hersteller.

Experten betonen die Bedeutung dieser Änderungen für die Verbraucher, insbesondere im Hinblick auf die „Reichweitenangst“ in den USA. Alistair Weaver, Chefredakteur von „Edmunds“: „Alle acht von uns getesteten Tesla-Fahrzeuge haben die EPA-Schätzungen nicht erreicht“, sagte er zu der bisherigen Norm. Ihm pflichtete der Chef der Analyse-Firma Recurrent, Scott Case, bei: Teslas Schätzungen seien in der Vergangenheit „um 30 Prozent oder mehr optimistischer gewesen als die tatsächliche Reichweite der Fahrzeuge“.

Ein Team, um Kundenbeschwerden abzuwimmeln

Reuters berichtete, dass Tesla in der Vergangenheit den Fahrern optimistischere Reichweitenprognosen gegeben hatte. Zudem wurde bekannt, dass Tesla ein „Diversion Team“ einsetzte, um Kundenbeschwerden zur Reichweite zu „managen“ – sprich abzuwimmeln.

Die Neuausrichtung der US-Umweltbehörde EPA bei der Berechnung der Reichweite von E-Autos unterstreicht die Bedeutung genauer und verbraucherfreundlicher Informationen. Auch andere Hersteller werden reagieren müssen. Schon der Diesel-Abgasskandal in den USA hat gezeigt, wie hart US-Behörden im Vergleich zu europäischen Behörden durchgreifen, wenn es die Industrie nicht so genau mit der Wahrheit nimmt.

Hersteller von E-Autos stehen schon länger im Verdacht, bei den Angaben zur Reichweite und Batteriekapazität zu mogeln. Speichern die Batterien der Fahrzeuge weniger Strom als versprochen? Ist die Akkukapazität geringer als angegeben oder beworben? Mit diesen Fragen hat sich beispielsweise das Wirtschaftsmagazin „WirtschaftsWoche“ in seiner Ausgabe vom 6. Oktober 2023 beschäftigt.

 


Europaweite Untersuchung

Influencer bei kommerziellen Inhalten wenig transparent

Legen Influencer und Influencerinnen bei ihren Posts offen – wie es das EU-Verbraucherrecht vorschreibt –, wenn es sich bei ihrem Content um Werbung handelt? Ein Screening („Sweep“) von Europäischer Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten, Norwegen und Island hat ergeben: Nur jeder fünfte kennzeichnet solche Werbeaktivitäten systematisch. Fast alle Überprüften (97 Prozent) veröffentlichen kommerzielle Inhalt.

„Auf den sich ausweitenden Social-Media-Plattformen lassen sich in der Influencer-Szene gute Geschäfte machen. Heutzutage erzielen die meisten Influencerinnen und Influencer Gewinne mit ihren Posts. Unsere Ergebnisse zeigen jedoch, dass sie ihren Followern das nicht immer offen kommunizieren. Influencer haben einen großen Einfluss auf ihre oft minderjährigen Follower. Ich fordere sie auf, ihrem Publikum gegenüber viel mehr Transparenz zu zeigen“, so Justizkommissar Didier Reynders.

Bei dem Screening wurden die Beiträge von 576 Influencerinnen und Influencern auf großen Social-Media-Plattformen überprüft. Zusätzlich 358 dort aktive Personen sind für weitere Ermittlungen vorgesehen. Die nationalen Behörden werden sich nun mit ihnen in Verbindung setzen und sie auffordern, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Erforderlichenfalls können im Einklang mit den nationalen Verfahren weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden.

Ergebnisse des Sweep im Detail

- 97 Prozent der Influencerinnen und Influencer veröffentlichten Posts mit kommerziellem Inhalt, aber nur 20 Prozent legten dies systematisch als Werbung offen;

- 78 Prozent der überprüften Influencerinnen und Influencer übten eine gewerbliche Tätigkeit aus; jedoch waren nur 36 Prozent auf nationaler Ebene als Händlerinnen oder Händler registriert;

- 30 Prozent machten in ihren Posts keine Angaben zum Unternehmen, zum Beispiel E-Mail-Adresse, Firmenname, Postanschrift oder Registrierungsnummer;

- 38 Prozent von ihnen nutzten nicht die Plattformlabels, die zur Offenlegung kommerzieller Inhalte dienen, zum Beispiel „bezahlte Partnerschaft“ auf Instagram – im Gegenteil, diese Influencerinnen und Influencer entschieden sich für eine andere Formulierung wie etwa „Zusammenarbeit“ (16 Prozent), „Partnerschaft“ (15 Prozent) oder ein allgemeines Dankeschön an die Partnermarke (11 Prozent);

- 40 Prozent der überprüften Influencerinnen und Influencer legten die gesamte kommerzielle Kommunikation transparent offen.

- 34 Prozent der Profile machten die Offenlegung sofort sichtbar, ohne dass weitere Schritte wie ein Klick auf „mehr lesen“ oder Scrollen erforderlich waren; 40 Prozent der Influencerinnen und Influencer bewarben ihre eigenen Produkte, Dienstleistungen oder Marken. 60 Prozent davon legten Werbung nicht konsequent offen;

- 44 Prozent der Influencerinnen und Influencer hatten eigene Websites, die Mehrzahl von ihnen konnte direkt über diese Sites verkaufen.


 

ADAC-Test

Warnwesten zum Teil mangelhaft

Seit dem 1. Juni 2008 gibt es in Luxemburg eine Warnwestenpflicht im Auto. Bei einem Unfall oder einer Panne sollen sie Personen, die das Fahrzeug verlassen, für den nachfolgenden Verkehr besser sichtbar machen. Auch Radfahrer und Kinder sind durch das Tragen von gut reflektierenden Warnwesten im Straßenverkehr stärker geschützt. Zahlreiche Westen auf dem Markt erfüllen jedoch nur teilweise ihre Funktion.

Der deutsche Automobilclub ADAC hat jüngst nämlich 14 Westen auf ihre Reflexionsstärke getestet. Das alarmierende Ergebnis: Über 30 Prozent sind mangelhaft und reflektieren fast gar nicht. Das birgt vor allem nachts große Gefahren, zumal sich viele Verbraucher der fehlenden Reflexion nicht bewusst sind und sich in falscher Sicherheit wiegen.

Die ADAC-Experten haben die 14 Westen, darunter Kinder- und Erwachsenenmodelle, mit einem Prüfset einem ersten Schnelltest unterzogen: Dabei wurde die Warnweste neben eine Referenzkarte mit drei unterschiedlich guten Reflexionsflächen gelegt und mittels einer Spezialschutzbrille, an die auf beiden Seiten eine kleine LED-Lichtquelle montiert ist, angestrahlt

Erkannte der Prüfer durch die Brille, dass die Warnweste ähnlich hell reflektierte wie die reflexionsstärkste der drei Testflächen, war anzunehmen, dass sie die gesetzliche Norm für Warnwesten (EN ISO 20471) erfüllte. Das war bei neun der insgesamt 14 Modelle der Fall. Die restlichen fünf Westen erreichten die Norm nicht einmal annäherungsweise, sie kamen sogar nicht einmal an die Leuchtkraft der schwächsten Referenzfläche heran, die eine Normunterschreitung darstellt.

In einem zweiten Schritt wurde ein zertifiziertes Lichtlabor bemüht, um die Ergebnisse abzusichern und die Normanforderungen zu gewährleisten. Die Labor-Resultate bestätigten nahezu alle Schnelltest-Ergebnisse, lediglich die Kinderweste Letto & Tailor, die den Schnelltest nicht bestanden hatte, war zwischenzeitlich nachgebessert worden. Die zweite Charge dieses Modells bestand den Labortest.

Einfacher Selbsttest mit Taschenlampe

Um sicherzustellen, dass die im Auto mitgeführten Warnwesten genügend Leuchtkraft besitzen, rät der ADAC zu einem einfachen Selbsttest: Hält man eine Taschenlampe, Smartphone-Taschenlampe oder Stirnlampe direkt neben oder vor den Kopf, sollte eine gute Warnweste im Abstand von etwa drei Metern strahlend weiß reflektieren. Mangelhafte Westen strahlen kaum heller als ein weißes Blatt Papier. Beim Neukauf ist auf die Kennzeichnung mit der Norm EN ISO 20471 zu achten, die auf einem eingenähten Label stehen sollte. Dennoch: Auch hier ist eine kurze Sichtprüfung sinnvoll.

Mangelhafte Warnwesten sind nicht nur lebensgefährlich. Auch die gesetzlichen Vorgaben nach der Straßenverkehrszulassungsordnung sind damit nicht erfüllt, das Fahrzeug ist ergo nicht korrekt ausgestattet.

05/03/2024