LUXEMBURGISCHE EU-PRÄSIDENTSCHAFT CONSUMER & COMPETITION DAY


Stellungnahme und Forderungen der ULC

Am 21. September organisiert die luxemburgische Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union eine internationale Konferenz über E-Commerce mit dem Schwerpunkt auf Verkaufsverweigerungen zum Nachteil von Verbrauchern (Geoblocking) und der Verantwortung von Plattformen, die als Zwischenhändler zwischen Verkäufern und Verbrauchern agieren. In zwei Stellungsnahmen an die Regierung und die Europäische Kommission fordert die ULC eine bessere Anwendung des derzeitigen europäischen Rechts und bringt die Befürchtung zum Ausdruck, dass die angekündigten neuen Gesetzesinitiativen für den digitalen Binnenmarkt wieder einmal in endlosen Debatten untergehen. So schrieb die ULC an Präsident Juncker: „Wie alle erwarten auch wir uns neue Impulse bezüglich einer konkreteren und für die Bürger sichtbareren Gemeinschaftspolitik, um ihr Vertrauen in ein solidarisches Europa wieder zu stärken, das sich mehr für den wirtschaftlichen und sozialen Schutz ihrer Interessen einsetzt.“
Von Geoblocking sind vor allem Bürger kleinerer Länder wie u. a. Luxemburg betroffen. Anders als große nationale Märkte können sie nur auf wenige nationale Websites zurückgreifen und sind abhängig von den Angeboten ausländischer Seiten. Aufgrund der Verkaufsverweigerungen dieser Websites, die nur ihre jeweiligen Märkte beliefern, glauben die Verbraucher nicht mehr an die schönen Worte des grenzenlosen Binnenmarktes. In manchen Fällen ist der Erhalt der Ware möglich, indem der Käufer akzeptiert, dass sie möglichst nah an unsere Grenze geliefert wird und er selbst für die Endlieferung nach Luxemburg über luxemburgische Zwischenhändler sorgt, die diesen Service anbieten. Eine komische Situation in einem vereinten Europa!
Die Kommission plant, nächstes Jahr einen Gesetzesvorschlag über die Abschaffung des von großen E-Commerce-Sites praktizierten Geoblockings zu veröffentlichen, ein Vorhaben, das bereits viel Protestgeschrei in der Geschäftswelt ausgelöst hat. Als kleine Erinnerung: In der Automobilbranche können Verbraucher seit den Achtzigerjahren dank des Wettbewerbsrechts Autos in jedem EU-Mitgliedstaat kaufen und gleichzeitig auf den Kundendienst von jedem Autohändler in ihrem jeweiligen Wohnsitzland (paneuropäische Garantie) zurückgreifen. Nach Meinung der ULC wäre die gleiche Politik für alle E-Commerce-Webseiten in Bezug auf exklusive oder selektive Vertriebsnetze angebracht.
Zwischenhändlerseiten wie Amazons Marketplace lehnen jede vertragliche Haftung gegenüber Verbrauchern ab und weisen darauf hin, dass ausschließlich die Unternehmen, die auf ihre Host-Plattform zurückgreifen, haftbar sind, auch wenn die Plattform konkrete Vorgänge wie Bestellungsannahmen und Bezahlung durchführt oder sie sogar Logistik und Transport übernimmt. In den Stellungnahmen der ULC an die Gemeinschaftsbehörden empfiehlt die Verbraucherschutzorganisation, die neuen Regeln für Pauschalreisen und Reiseleistungen als Beispiel zu nehmen, laut denen Zwischenhändlerplattformen vertraglich haftbar sind, wenn sie die Verbraucher nicht klar und gut leserlich auf die Tatsache hinweisen, dass sie nicht die Reiseveranstalter sind. Dies wäre eine erste unverzichtbare Maßnahme im Hinblick auf größere Transparenz, damit Plattformen Verbraucher korrekt über ihre jeweilige Verantwortung als Direktverkäufer oder einfache Host-Plattform für Drittverkäufer informieren. Obwohl sie die Haftung gegenüber Verbrauchern ablehnen, bieten Zwischenhändlerplattformen ihnen dennoch gewisse Garantien, wenn die Ware nicht fristgerecht geliefert wird, nicht mit der Warenbeschreibung übereinstimmt oder der Verkäufer nicht auf Beschwerden reagiert. Laut ULC müssen die zwei Maßnahmen Transparenz und Zusatzgarantien von Marketplace-Sites auf EU-Ebene gefördert werden.

Mitgeteilt von der ULC am 15.9.2015