Die ULC zum Staatshaushaltsentwurf 2016


Die ULC vermisst im Entwurf für den Staatshaushalt 2016 deutliche Akzente zur Erhaltung bzw. zur Steigerung der Kaufkraft der Verbraucher. Das Einkommen der Luxemburger Haushalte ist in den letzten Jahren kontinuierlich geschrumpft, bedingt unter anderem durch mehrere Erhöhungen sowohl der direkten als auch der indirekten Steuern. Die ULC kritisiert daher, dass die Spezialsteuer von 0,5 % auf den Gehältern für das Jahr 2016 beibehalten wird. Hinzu kommt, dass die Steuertabelle wie gehabt keinerlei Inflationsausgleich beinhaltet, ein Faktor der die Kaufkraft weiter belastet. Die ULC hofft daher, dass im Rahmen der angekündigten Steuerreform für 2017 die Steuerlast der Klein- und Mittelverdiener erheblich erleichtert wird und es den Luxemburger Haushalten ermöglicht wird, ihre Einkommenssituation zu verbessern. Dies wäre die Voraussetzung dafür, dass zumindest die Binnenmarktnachfrage erhalten bzw. gesteigert werden könnte. Bedauernswert ist ebenfalls, dass die finanzielle Zuwendung für die ULC als repräsentative Luxemburger Verbrauchervereinigung, nicht erhöht wurde. Die finanzielle Hilfe für die ULC, die Dienstleistungen anbietet nicht nur für ihre Mitglieder, sondern für alle Luxemburger Verbraucher, wurde bereits vor einigen Jahre deutlich zurückgeschraubt und stagniert seither auf dem Niveau von 1997. Der Verbraucherschutz scheint bei der derzeitigen Regierung nur eine sehr untergeordnete Rolle zu spielen. Mitgeteilt von der ULC am 15. Oktober 2015