Wettbewerbsrat: ULC ist erfreut über rezente Beschlüsse und fordert weitere Massnahmen (16/12/2010)


Die ULC begrüsst die Entscheidung des Wettbewerbsrats (Conseil de la Concurrence) vom 10. Dezember bezüglich verschiedener verbraucherfeindlichen Praktiken am Kabel-TV Markt.
Hierbei geht es um Geschäftspraktiken der früheren Gesellschaft „Coditel“, jetzt „Numericable“. Der Wettbewerbsrat akzeptiert nicht, dass „Numericable“ seine Abonnenten dazu zwingt, einen Decoder zu erstehen oder zu mieten, den nur bei „Numericable“ zu erwerben ist. Dies obwohl es, wie der Wettbewerbsrat unterstreicht, technisch und kommerziell möglich ist das System so zu schalten, dass auch andere am Markt erhältliche
Decoder den Empfang von numerischen TV-Signalen via Kabelnetz ermöglichen. Es handelt sich also um einen klaren Verstoss gegen bestehende Wettbewerbsregeln.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft „Numericable“ dazu verpflichtet, künftig keine separaten Gebühren für Zweit- und Drittanschlüsse zu verrechnen.
Die ULC stellt fest, dass sie bereits vor mehreren Jahren genau diese Forderungen gegenüber der „Inspection de la Concurrence“ vorgebracht hatte. Die ULC ist erfreut, dass endlich eine längst überfällige Entscheidung, welche die rechtlichen Interessen der Verbraucher berücksichtigt, getroffen wurde.
Darüber hinaus fordert die ULC den „Conseil de la Concurrence“ auf, sich eingehender mit weiteren Geschäftspraktiken zu beschäftigen, wie zum Beispiel mit der Wettbewerbssituation beim Warenvertrieb zwischen Hersteller und Einzelhandel, also dem sogenannten Zwischenhandel. Durch diesen werden den einheimischen Verbrauchern deutliche Preisnachteile aufgezwungen.
Die ULC fordert den Wettbewerbsrat sowie das Wirtschaftsministerium auf, sich eingehend mit diesem Thema zu befassen.

Howald, den 16.12.2010