ULC warnt vor überteuerten Datenverbindungen im Mobilfunknetz (26/01/2011)


Regelmäßig gehen bei der ULC Beschwerden ein über sehr hohe Internet Verbindungskosten
bei Mobiltelefonen, falls vor Gebrauch des Internetangebotes kein monatlicher Pauschalpreis
mit dem Mobilfunkanbieter vertraglich festgelegt wurde.
Einige Verbraucher sind sich nicht bewusst, dass der außervertragliche Zugriff auf das
Internet über Handy hohe Kosten verursacht, beziehungsweise sind der Meinung, dass diese
Dienstleistung im Basisabonnement inbegriffen ist. Handybenutzer greifen gerne auf das
Mobiltelefon zurück um über Internet Fotos, Videos Programme oder auch Spiele, die oft
noch zusätzlich kosten, abzurufen. Ist keine Pauschale vertraglich vereinbart, so kommen auf
diese Weise monatliche Kosten von mehreren hundert Euro zusammen.
Die ULC fordert daher eine gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von Mobilfunknetzen, ab
einem gewissen Kostenpunkt eine deutliche Warnung an den Benutzer über sein Handy zu
senden. Diese Praxis ist für grenzüberschreitende Datenverbindungen obligatorisch, jedoch
nicht für nationale. Hier besteht nach Meinung der ULC eine Lücke in der Gesetzgebung die
geschlossen werden muss.
Die ULC fordert den nationalen Gesetzgeber auf, eine solche Reglementierung einzuführen.
Im Interesse aller Verbraucher fordert die ULC darüber hinaus eine für die EUMitgliedsstaaten
verbindliche Verpflichtung, die von der EU-Kommission auszuarbeiten ist.


Mitgeteilt von der ULC am 26. Januar 2011