„Auto Occasiouns Festival 2016“: Tipps von der ULC


Anlässlich des „Auto Occasiouns Festival 2016“ will die ULC Verbraucher, die sich einen Gebrauchtwagen zulegen wollen, an die geltenden Garantiebestimmungen erinnern:

Unabhängig von den angebotenen Garantien der verschiedenen Fahrzeughersteller haben Autohändler aller Marken, die Neuwagen vertreiben, eine zweijährige Gewährleistungspflicht gegenüber dem Verbraucher während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Fahrzeugübergabe. Bei Gebrauchtwagen können die Parteien durch Hinzufügen einer Klausel in den Kaufvertrag die Garantiepflicht verkürzen. Jedoch darf diese nicht weniger als ein Jahr betragen, vorausgesetzt, dass die Erstzulassung des Autos länger als ein Jahr zurückliegt. Klauseln, in denen die Gewährleistungspflicht weniger als ein Jahr beträgt, haben keinen Bestand.

Zur Erfüllung des Kaufvertrags muss das Fahrzeug zusammenfassend die im Vertrag aufgelisteten Features aufweisen, sich für den Verwendungszweck, für den Fahrzeuge derselben Art normalerweise gedacht sind, eignen (u. a. Hubraum, Kilometerzahl, Alter des Fahrzeugs) und der Beschreibung des Händlers entsprechen.

Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Fahrzeugübergabe auf, wird davon ausgegangen, dass er bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Wird der Mangel jedoch erst nach 6 Monaten festgestellt, muss der Verbraucher beweisen, dass er bereits bei der Auslieferung bestand.

Mitgeteilt von der ULC am 20.4.2016