Roaming Gebühren: ULC begrüsst Entscheidung von Kommissionpräsident Juncker


Die ULC nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass nach Aussage von EU Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker der Roaming Vorschlag der Kommission zurückgezogen und überarbeitet werden soll.

Gemäß bisherigem Entwurf der EU-Kommission sollten die Mobilfunkteilnehmer im EU-Ausland ab Juni 2017 lediglich 90 Tage pro Jahr zu denselben Kosten wie im Heimatland telefonieren und im Internet surfen dürfen. Ist das Kontingent von drei Monaten verbraucht, könnten die Telekom-Anbieter auch weiterhin satte Aufschläge berechnen. Die ULC glaubt nicht, dass die Anbieter freiwillig längere Zeiträume ohne Extrakosten anbieten würden, eine Möglichkeit die ihnen von der EU-Kommission eingeräumt wird.

Die ULC schließt sich der Aussage des „Bureau européen des unions de consommateurs“ (Beuc) an, welches feststellt, dass diese weitreichenden Einschränkungen bedeuten würden, dass das lange versprochene Ende des Roamings für die meisten europäischen Verbraucher keine Realität wird.

Der Verdacht liegt nahe, dass die EU-Kommission sich mehr den kurzfristigen Interessen der Lobbyisten, also der Telekommunikationsindustrie gebeugt hat, anstatt sich darum zu kümmern, einen echten Binnenmarkt für die Verbraucher zu schaffen. Auch ist die ULC der Meinung, dass die von der EU-Kommission bis jetzt vorgeschlagene Einschränkung von 90 Tagen einen echten Wettbewerb zwischen den europäischen Mobilfunkanbietern verhindert hätte. Ziel sollte vielmehr sein, dass das beste Angebot Europas für alle verfügbar wird.

Um so erfreulicher ist es, dass der Vorschlag überarbeitet werden soll. Es bleibt abzuwarten, wie weit die EU Kommission bereit ist, die Interessen der Verbraucher zu verteidigen und ihnen entgegen zu kommen.

Mitgeteilt von der  ULC am 9. September 2016