ULC fordert von den Banken, die Interessen ihrer ältern und benachteiligten Kunden zu beachten.


Die ULC hat bereits mehrmals die konsumentenfeindliche Gebührenpolitik der Banken kritisiert, die in regelmäßigen Abständen ihre Tarife für Banküberweisungen, Einzahlungen, Abhebungen,  Kontoverwaltungsgebühren usw. stark erhöhen.

Dies trifft vor allem die Privatkunden, die über Jahrzehnte hinweg ihr Erspartes den Banken anvertraut haben, oft zum Zwecke einer zusätzlichen finanziellen Absicherung im Rentenalter. Die ULC bedauert zutiefst, dass eben diese überschaubaren Privateinlagen die Finanzinstitute immer weniger  interessieren, da die mit deren Annahme verbundenen Kosten, beziehungsweise negativen Rücklagezinsen bei der Europäische Zentralbank, höher sind als die für die Banken daraus resultierenden Gewinne. Übrigens wird professionellen Anlegern mittlerweile ein Negativzins verrechnet. Die ULC fordert die Banken nochmals auf, ihre Privatkunden nicht zu verprellen, indem sie auch ihnen einen Negativzins für ihr Erspartes verrechnet. Dies würde nämlich bedeuten, dass Privatkunden besser daran täten, ihr Erspartes wieder unter der Matratze zu verstecken. Ein undenkbares Szenario!

Auch beschweren sich bei der ULC vermehrt ältere Mitbürger darüber, dass ihnen bei Operationen am Schalter saftige Gebühren verrechnet werden. Eben diese Kunden haben jedoch oft ein Problem mit dem Gebrauch von Zahlungs- beziehungsweise Kreditkarten und können deswegen auf die gängigen Überweisungen und Abhebungen am Schalter nicht verzichten.

Die ULC fordert die Banken auf, speziell ihrem älteren Kundenkreis entgegen zu kommen und die betroffen Mitbürger nicht noch zusätzlich zu belasten. In diesem Zusammenhang unterstreicht die ULC ihre Meinung, dass Banken auch eine gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den Kunden und Mitbürgern haben.

 

                                                                        Mitgeteilt von der ULC am 23. November 2016