ULC warnt vor Erhöhung der Pauschalpreise nach Abschaffung der Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017


 

Gemäß einer nach langem Hin und Her verabschiedeten europäischen Reglementierung werden die Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 abgeschaffen. Dies bedeutet, dass die Mobilfunkanbieter grenzüberschreitende Kommunikationen zum selben Tarif anbieten müssen wie nationale, zumindest bis zu einem gewissen Datenvolumen.

Die Anbieter dürfen also eventuelle Roaming-Gebühren nicht mehr gesondert verrechnen. Die ULC stellt jedoch leider jetzt schon fest, dass als Reaktion hierauf bereits ein großer Luxemburger Mobilfunkanbieter bestehende Verträge kurzfristig kündigt und im Gegenzug den Kunden mehrere neue monatliche Pauschalen anbietet. Will der Konsument aber weiterhin über die Möglichkeit grenzüberschreitender Telefon- oder Internetverbindungen verfügen, so ist er gezwungen, entweder den Anbieter zu wechseln, oder eines von mehreren neuen Abonnementen zu unterzeichnen, deren Inhalt neu definiert wurde, dies jedoch zu einem merklich teuren Preis.

Die ULC warnt die Mobilfunkanbieter ausdrücklich davor, durch die Hintertür einer Preissteigerung bei den Pauschalverträgen bzw. Verbindungen, die Kostenfreiheit der Roaming-Gebühren auszuhebeln.

Den Verbrauchern rät die ULC mehr denn je, von dem viel beschworenen Wettbewerb unter Anbietern zu profitieren und die angebotenen Tarife zu vergleichen.

Im Falle von Problemen können sich die Verbraucher an die Rechtsabteilung der ULC wenden.

Mitgeteilt von der ULC am 10.4.2017